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Zu schwer fürs Mietfahrrad? Diese Frage stellten sich in den letzten Tagen einige Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in Mainz und Wiesbaden, denn: Für das gemeinsame Fahrradvermietsystem "meinRad" von ESWE Verkehr und Mainzer Mobilität wurden neue allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlicht. Dabei war es zu Unklarheiten bezüglich des zulässigen Gesamtgewichts gekommen.
Öffentlich über die neuen AGB beklagt hatte sich der Wiesbadener Politiker Ingmar Jung (CDU). Auf Facebook schrieb er: "Ich bin zu schwer für Leihfahrräder, meint meinrad. Habt Ihr schon die neuen AGB der MVG meinrad gesehen? Ich bin gerade ziemlich fassungslos. Das 'zulässige Gesamtgewicht' wird von 120 auf 97 Kilogramm reduziert. Damit darf ich die Fahrräder nicht mehr nutzen. Was ist denn passiert? Vertragen die Räder weniger als bisher? Oder wurden falsche Räder bestellt?"
Nun haben ESWE Verkehr und die Mainzer Mobilität erklärt, wie es zu der Abweichung kommen konnte. Müssen Bürgerinnen und Bürger nun wirklich abspecken, um auch künftig ein "meinRad" nutzen zu dürfen? Die Antwort: Jein!
Das zulässige Gesamtgewicht war nämlich von Beginn an falsch kommuniziert worden. Denn: In den 120 Kilogramm (alte AGB) war das Eigengewicht des Fahrrads von 23 Kilogramm eingeschlossen. Diese Ungenauigkeit habe man mit der Neufassung der Geschäftsbedingungen korrigieren wollen, erklärte ESWE Verkehr am Donnerstag. Zieht man das Gewicht des Fahrrads von den 120 Kilogramm ab, kommt man auf die 97 Kilogramm, die in der aktualisierten AGB als zulässiges Fahrergewicht angegeben wurden.
Schon vor der Neufassung der AGB hätte der Nutzer eines Fahrrads von "meinRad" also inklusive Gepäck höchstens 97 Kilogramm wiegen dürfen.
Nach der Verwirrung wurden die Geschäftsbedingungen am Donnerstag, 18. Februar, in einer überarbeiteten Form erneut von den beiden Mobilitätsdienstleistern über die App von "meinRad" sowie über die jeweilige Webseite veröffentlicht. Außerdem konnte gemeinsam mit dem Fahrradhersteller das zulässige Gesamtgewicht auf 130 Kilogramm erhöht werden – bei gleichzeitiger Verkehrssicherheit des Fahrrads.
In den 130 Kilogramm Gesamtgewicht sind die 23 Kilogramm Eigengewicht des Mietrads bereits eingerechnet. Wer ein Fahrrad von "meinRad" nutzen möchte, darf damit also inklusive Gepäck und Taschenhalterung bis zu 107 Kilogramm wiegen.
Die neuen AGB gelten ab dem 4. März.
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