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Bier, Wein und oder andere alkoholische Getränke gehören für viele Narren zur Fünften Jahreszeit dazu. Wer jedoch mit Alkohol im Blut an den närrischen Tagen unterwegs ist, sollte das Auto oder Fahrrad stehen lassen.
Einfluss auf die Wirkung von Alkohol haben individuelle Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und Tagesform. 0,5 Promille sind oft schon nach dem Konsum geringer Mengen erreicht. Laut aktuellem Bußgeldkatalog droht bereits beim ersten Verstoß bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.
Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen die Gefahr von Restalkohol und die rechtlichen Folgen. Wer sich am Tag nach der Fastnachtsfeier wieder hinters Steuer setzt und einen Fahrfehler begeht, den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht, muss schon ab 0,3 Promille mit einer Strafe und Führerscheinentzug rechnen.
Cornelius Blanke vom ADAC Hessen-Thüringen empfiehlt: „Nicht immer ist man nach einem Glas noch fahrtüchtig, auch wenn die eigene Entscheidung anders ausfällt. Wer gerne etwas Alkoholisches trinken möchte, sollte öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Fahrgemeinschaften mit nüchternem Chauffeur nutzen.“
Übrigens: Kostümierung oder Maskerade dürfen den Fahrer nicht einschränken. Sind Sicht oder Gehör und damit die Fahrsicherheit beeinträchtigt, kann ebenfalls ein Bußgeld fällig werden.
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