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„Der Magistrat hat in seiner letzten Aprilsitzung die Sitzungsvorlage zum neuen Bebauungsplan ‚Nördlich der Welfenstraße‘ im Ortsbezirk Südost zur weiteren Beschlussfassung an den Ortsbeirat Südost und den Seniorenbeirat weitergeleitet“, so Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke.
Mit dem neuen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung eines rund 2,5 Hektar großen Areals an der Welfenstraße geschaffen werden. Das Plangebiet wird durch die Salier-, die Welfen- und die Wittelsbacherstraße begrenzt. Derzeit betreibt die Deutsche Post auf einem Teil des Geländes ihr Zentrum zur Geschäftspostannahme, die übrigen Flächen werden als Parkplatz genutzt.
Künftig ist auf der Fläche eine Entwicklung als Wohnquartier mit rund 200 Wohneinheiten vorgesehen. Zusätzlich sind auf dem Grundstück noch rund 2.500 Quadratmeter als Büronutzung in den Bereichen entlang der Wittelsbacher- und der Welfenstraße geplant. Die neue Bebauungsplanung soll eine städtebauliche Einfügung des neuen Wohnquartiers in die Umgebung unter Berücksichtigung der bestehenden städtebaulichen Rahmenplanung für den Bereich Mainzer Straße erfüllen.
„Die Lage des Plangebiets eignet sich aufgrund der optimalen verkehrlichen Anbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den öffentlichen Nahverkehr zusammen mit der fußläufigen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes hervorragend zur Schaffung von attraktivem Wohnraum und dienstleistungsorientierten Arbeitsmöglichkeiten“, sagt Möricke.
Städtebaulich soll im Bereich der angrenzenden Straßen ein klarer Blockrand geschaffen werden, der gleichzeitig eine gewisse Durchlässigkeit ermöglicht. Im Blockinnenbereich befinden sich östlich und westlich einer „Grünen Mitte“ jeweils drei gegenüberliegende zeilenartige Gebäudeensemble. Unterhalb der Gebäude sind in zwei voneinander getrennten Abschnitten Tiefgaragengeschosse vorgesehen, die von der Wittelsbacher- und der Welfenstraße angefahren werden können.
Als nächster Schritt nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung soll der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt werden. Während der Auslegungsfrist haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre Anregungen zu der Planung beim Stadtplanungsamt vorzubringen.