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Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu einer Partnersuche für die HSK einlegen. „Wir müssen die Rechtsposition der Stadt wahren, daher legen wir Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein“, sagte Bürgermeister und Klinikdezernent Arno Goßmann. Nicht nur, dass man es der Stadt als Versäumnis auslegen könnte, nicht alles versucht zu haben, um die Zuschlagfrist der Rhön Klinikum AG einzuhalten, auch die im Bürgerbegehren vorgesehene Kostendeckung sei zu überprüfen.
Als überzeugter Demokrat stehe er „Bürgerbegehren grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber“, allerdings müssten sie den rechtlichen Anforderungen genügen. „Und genau aus diesem Grund wollen wir die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens vorgesehene Kostendeckung für die Übernahme von Verbindlichkeiten der HSK von einer neutralen Stelle überprüfen lassen“, sagt Goßmann.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 9. Februar den Einstieg der Rhön Klinikum AG als Partner der Dr. Horst Schmidt Kliniken beschlossen. Dieser Vertrag darf laut Verwaltungsgericht Wiesbaden bis zum Ende des Bürgerbegehrens am 5. April nicht vollzogen werden. Gegen diesen Beschluss legt die Stadt nun Beschwerde ein, indem sie unter anderem geltend macht, dass die geforderte Kostendeckung nicht ausreichend sei und außerdem das Risiko der Verlustübernahme bei Nichtzustandekommen des Vertrags mit Rhön für die Stadt bedenklich sei. Das Angebot zur Annahme des ausgehandelten Vertrags zum Einstieg der Rhön Klinikum AG gilt bis 31. März 2012
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