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Die AfD-Fraktion Wiesbaden äußert sich ein weiteres Mal zum Thema Ostfeld: Die Fraktion hält nach wie vor die Voraussetzungen für die beschlossene Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) nach §§ 165 Baugesetzbuch für nicht gegeben und weist auf hohe Prozessrisiken für die Stadt hin.
Alle Kostenberechnungen der Stadt zum Ostfeld fußten auf der günstigen Baulandbeschaffung über die SEM. Sollte diese rechtlich nicht zu halten sein, stiegen die Kosten für die Entwicklung des neuen Stadtteils erheblich. Die haushalterische Vorsicht würde eine Kalkulation auch für das Szenario einer Erschließung ohne SEM gebieten.
Die Grundstückseigentümer im Ostfeld hatten angekündigt, sich juristisch gegen ihre faktische Teilenteignung durch die Stadt zu wehren. Die AfD hält es für sehr wahrscheinlich, dass eine Klage der Grundstückseigentümer im Ostfeld gegen die SEM erfolgreich sein wird. Wie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau bekannt wurde, liegt dem Rechtsamt mittlerweile eine Normenkontrollklage betroffener Eigentümer vor.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Rathaus, Dr. Eckhard Müller, sieht ganz grundsätzlich keinen Bedarf für einen neuen Stadtteil für 10.000 Menschen, zumal das Baudezernat selbst in seiner Broschüre aus 2020 genügend Entwicklungspotenzial innerhalb der bestehenden Stadtbebauungsfläche ausweist.
„Wiesbaden war und ist die Großstadt mit dem niedrigsten Bevölkerungswachstum in ganz Hessen. Die Annahmen der Stadt zur Entwicklung der Einwohnerzahlen in Wiesbaden sind unrealistisch, wie die Stadt sehr wohl weiß.“ „Beenden Sie dieses Großprojekt auf dem Ostfeld, bevor Sie durch eine gerichtliche Entscheidung dazu gezwungen werden“, appelliert Müller.
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