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Das Bündnis "HSK-pro-kommunal" und die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens haben sich am Wochenende entschlossen, die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel nicht dem Hessischen Staatsgerichtshof zur Überprüfung vorzulegen. Eine Klage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof käme zwar grundsätzlich in Frage.
„Wenn aber schon der VGH Kassel als ‚höchstes‘ Gericht für öffentlich-rechtliche Angelegenheiten eindeutig und gegen das Verwaltungsgericht Wiesbaden politisch-juristisch entschieden hat und den HSK-Teilverkauf durch gewunken und damit das Bürgerbegehren zurückgewiesen hat, ist erst recht mit einer letztlich politischen Entscheidung durch den Hessischen Staatsgerichtshof zu rechnen“ so die Argumentation des Bündnisses. Das Bündnis rechnet nicht damit, dass der Hessische Staatsgerichtshof anders entscheiden wird.
Allerdings wird der Stadtverordnetenversammlung in Wiesbaden eine Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides nicht erspart bleiben. Die Fraktionen Grüne und Linke/Piraten werden bei nächster Gelegenheit einen entsprechenden Antrag einbringen. Für das Bündnis steht unverändert fest, dass die Unterschriftensammlung fristgerecht nicht vor dem 09. Februar hätte beginnen können und das Bürgerbegehren mit seinen 13.019 Unterschriften zulässig ist.
Symbolfoto