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Das Wahlamt der Stadt Wiesbaden weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt, verloren oder nicht erhalten haben, dennoch bei der Landtagswahl am Sonntag, 8. Oktober, wählen können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Dieser Personenkreis sollte seine Eintragung vorab beim Wahlamt überprüfen lassen. Die Telefonnummer für Rückfragen lautet 0611 / 314501.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal ausweisen müssen.
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Symbolfoto