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In der Kinder- und Jugendklinik der Dr. Horst Schmidt Kliniken (HSK) sind in den letzten Jahren zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen im Schnitt drei bis fünf Kinder und Jugendliche aufgrund einer Alkoholvergiftung behandelt worden. Erfahrungsgemäß ist gerade an Fastnacht damit zu rechnen, dass der ein oder andere jugendliche Rauschtrinker stationär behandelt werden muss. Übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht nur gesundheitlich fatal, sondern oftmals auch Ursache von Verkehrsunfällen und Auslöser von Gewalt- und Vandalismusdelikten oder sexuellen Übergriffen.
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wurde 2007 das Wiesbadener Bündnis gegen Alkoholmissbrauch durch Kinder und Jugendliche gegründet – kurz: „HaLT! in Wiesbaden“. Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt, Suchthilfezentrum, Stadtjugendring, Hochschule Rhein-Main und die Kinder- und Jugendklinik der HSK arbeiten zusammen. Intensive Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Beratung, aber auch umfangreiche Kontrollen sind wesentliche Elemente des Netzwerkprojekts.
So sind auch in der diesjährigen Fastnachtskampagne des Bündnisses „HaLT! – Hart am Limit“ wieder Polizeidirektion und Ordnungsamt unterwegs und führen zivile Jugendschutzkontrollen durch. Am Fastnachtssonntag ist das Team an der Umzugsstrecke unterwegs, am Rosenmontag steht der Wiesbadener Hauptbahnhof im Fokus der Kontrollen.
Es soll informiert und sensibilisiert werden. Darüber hinaus werden Alkoholtests durchgeführt sowie bei Bedarf Taschen und Rucksäcke durchsucht. Bei Verstößen wird der Alkohol vor Ort vernichtet oder sichergestellt. Die Erziehungsberechtigten werden unmittelbar informiert und müssen ihr Kind gegebenenfalls abholen. Gleichzeitig werden die jungen Menschen gefragt, woher sie den Alkohol haben. Bei massiven Verstößen wird das Jugendamt benachrichtigt. Denn häufig gelangen Kinder und Jugendliche über volljährige Bekannte an Alkohol, deshalb soll regelmäßig an das Verantwortungsbewusstsein der „Generation 18 plus“ appelliert werden, es droht auch Bußgeld.
„Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Altersgruppe der Zwölf- bis 15-Jährigen, die noch keinerlei Alkohol trinken darf“, so Sabine Sonnberg, Jugendkoordinatorin der Polizeidirektion Wiesbaden und verantwortlich für die Jugendschutzkontrollen. Generell gilt: Wein, Bier und Sekt sind unter 16 Jahren tabu, Branntwein (Schnaps, Wodka, Likör etc.) ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
„Uns ist wichtig, den öffentlichen Verkaufsstellen aufzuzeigen, dass der Jugendschutz einzuhalten ist, ansonsten leiten wir Bußgeldverfahren ein“, so Christoph Fink vom Wiesbadener Ordnungsamt, der als Leiter der Gewerbeabteilung den Bereich Jugendschutz verantwortet.
Im Rahmen des Bündnisses „HaLT! in Wiesbaden“ werden die betroffenen jungen Menschen und deren Angehörige innerhalb von drei Tagen durch das Wiesbadener Suchthilfezentrum aufgesucht und über das Hilfsangebot beraten.
Weitere Informationen gibt es unter www.wiesbaden.de/halt sowie per Mail an shz@jj-ev.de.