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Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat in seiner Sitzung am Dienstag, 19. Oktober, beschlossen, die Sondernutzungssatzung dahingehend zu ergänzen, dass eine Ausweisung von Carsharing-Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum künftig auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen möglich ist. Bislang ist dies nur an Bundesstraßen möglich.
„Carsharing erlebt in deutschen Großstädten einen regelrechten Boom, da es für viele Menschen attraktiv ist, hin und wieder auf einen Pkw zurückgreifen zu können, ohne jedoch ein eigenes Auto besitzen und unterhalten zu müssen. Auch in Wiesbaden zeigt sich der Wunsch nach mehr entsprechenden Angeboten alleine an den zahlreichen Anfragen aus der Bürgerschaft und den Ortsbeiräten. Umso mehr freue ich mich, dass wir bald gemeinsam mit den Anbietern neue Carsharing-Stellplätze im gesamten Stadtgebiet einrichten können“, so Verkehrsdezernent Andreas Kowol.
Das Verkehrsdezernat bereite gemeinsam mit dem Mobilitätsdienstleister ESWE Verkehr derzeit die nächste Ausschreibung vor, um im kommenden Jahr 50 weitere Stellplätze vergeben zu können. In Wiesbaden sind momentan mit Book-n-Drive, stadtmobil und Scouter drei Anbieter aktiv, die allesamt Interesse an einem weiteren Flottenausbau in der Stadt signalisiert haben. Die hierfür notwendigen Finanzmittel von 50.000 Euro für Markierung und Beschilderung der Stationen hat das Tiefbau- und Vermessungsamt für den Haushalt 2022/23 angemeldet.
Erst eine entsprechende Ergänzung des Hessischen Straßengesetzes, die kürzlich vom Hessischen Landtag beschlossen wurde, erlaubt es nun Kommunen, Carsharing-Stellplätze an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen auszuweisen. Dies muss in einem letzten Schritt formal in die kommunale Sondernutzungssatzung übernommen werden.
Bislang war eine Ausweisung von Carsharing-Stellplätzen nur gemäß Bundescarsharinggesetz an Bundesstraßen möglich. Mit den Anfang des Jahres eingerichteten elf Stationen am 1. Ring (B 54) und am Bahnhof Kastel (B 40) sind die Entwicklungsmöglichkeiten entlang der Wiesbadener Bundesstraßen nun allerdings weitgehend ausgeschöpft, weswegen für die weiteren Ausbauplanungen der Stadt die nun vorliegende Landesregelung sehnlich erwartet wurde.
Erfahrungswerte zeigen, dass sich durch ein einzelnes stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug bis zu zwanzig private PKW ersetzen lassen. Gerade in dichtbesiedelten innerstädtischen Quartieren leistet Carsharing damit einen wertvollen Beitrag zur Verringerung des örtlichen Parkdrucks und bietet den Nutzenden gleichzeitig die Garantie eines exklusiv für sie vorenthaltenen Parkplatzes. Weiterhin führt ein verbessertes Carsharing-Angebot dazu, dass auch Menschen, die sich kein privates Fahrzeug leisten können, die Möglichkeit haben, auf ein Auto zurückzugreifen.
Die Änderung der Sondernutzungssatzung muss noch final von der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 18. November, beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten kann.
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