ANZEIGE
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den Antrag der ESWE Taunuswind GmbH auf Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für zehn Windenergieanlagen, sechs davon auf Wiesbadener Gebiet, am Freitag abgelehnt. Die ESWE Taunuswind GmbH hatte bereits im April 2015 einen Antrag gestellt. Es gab erheblichen Widerstand gegen das Bauvorhaben. Unter anderem hatten rund 400 Bürger und eine Bürgerinitiative Einwände vorgebracht. Die Entscheidung wurde mehrfach verschoben.
Als Ablehnungsgründe führt das RP Darmstadt an, dass der Genehmigung der Schutz des Grund und Trinkwassers und der Artenschutz entgegen stehen. Zahlreiche Stellungnahmen von Fachbehörden wurden eingeholt. Neun der zehn Anlagen, die innerhalb von zwei Wasserschutzgebieten geplant waren, können deshalb nicht genehmigt werden, weil ihnen öffentlich-rechtliche Vorschriften zum Schutz des Grundwassers entgegenstehen, so das RP. Der zehnten Anlage stehen vor allem Vorschriften zum Artenschutz entgegen.
Auch die Denkmalschutzbehörden der Stadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises hatten gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege neun von zehn Anlagen abgelehnt.
Wie das RP Darmstadt daraufhin weißt, kann gegen den Ablehnungsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben werden.
Die ESWE Taunuswind GmbH hatte am Freitag in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass sie am 22. Dezember eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht habe.
Zum erteilten Ablehnungsbescheid gab es vom Antragsteller bisher noch keine Reaktion. Aufgrund des anstehenden Jahreswechsels wird Anfang nächster Woche mit einer Stellungnahme auf den Ablehnung gerechnet.
„Die Ablehnung des Windparks auf dem Taunuskamm durch die Genehmigungsbehörde ist nicht nachvollziehbar! Wir fordern die Taunuswind GmbH auf mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Entscheidung vorzugehen.“, erklärt Christiane Hinninger, Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen im Rathaus.
ESWE-Taunuswind habe ein umfassendes Grundwasserschutzkonzept in der Schutzzone III vorgelegt und damit auf Bedenken des Regierungspräsidiums reagiert. Trotzdem sei die Genehmigung verweigert worden, während an anderen Standorten sogar in der Wasserschutzzone II Windkraftanlagen durch dieselbe Behörde genehmigt wurden, weisen die Grünen hin.
Die FREIEN WÄHLER zeigen sich hingegen erfreut über die Entscheidung. “Hier kann man behaupten, dass die Regierungspräsidentin unabhängig eines Parteibuchs im Sinne der Bürgerinnen und Bürger auf beiden Seiten des Taunuskamms entschieden hat. Der formulierte Bürgerwille wurde hier respektiert“, erklärt Kreisvorsitzende Hans-Georg-Kroll. Die FREIEN WÄHLER setzen hingegen auf Geothermie in Wiesbaden.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Symbolfoto