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Das Ei von der frei laufenden Henne dürfte sich die nächsten Tage als Ammenmärchen beweisen. Von Freitag an müssen die Halter von Hühnern wegen der Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel ihre Tiere bis auf weiteres in geschlossen Ställen halten. Wenn diese groß genug sind ... Ebenso in geschlossenen Ställen zu halten sind Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse.
Im Stadtgebiet Wiesbaden sind alle Geflügelhalter betroffen, die ihre Tiere in folgendem Bereich halten: Südlich der Bahnlinie „rechte Rheinstrecke“ vom Rheingau kommend bis zum Otto-Suhr-Ring in Kastel, von dort weiter im Bereich südlich des Otto-Suhr-Ring über die Uthmannstraße bis zur Bahnlinie S1und von dort weiter im Bereich südlich der Bahnlinie S1 bis nach Hochheim am Main.
Hinsichtlich der bekannten hessischen Risikogebiete wurde bereits im Jahr 2014, in Absprache mit Ornithologen, ein Gebiet um die Uferkante der relevanten Gewässer, Seen und Flüsse beziehungsweise zu Gebieten, in denen wildlebende Wat- und Wasservögel rasten oder brüten, zugrunde gelegt.
Außerhalb geschlossener Ställe darf Geflügel nur gehalten werden, soweit die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (beispielsweise Vogelkot) gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.
Der Geflügelhalter hat dem zuständigen Veterinäramt das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich unter Angabe des Standortes und der von ihm getroffenen Vorkehrungen anzuzeigen. Der Amtstierarzt kann weitere oder abweichende Auflagen anordnen. Wenn die Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist und andere wirksame Maßnahmen zur Absonderung des Geflügels vorgenommen werden sollen, so muss hierfür beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind in den Restriktionsgebieten verboten. Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht aus den Restriktionsgebieten zum Zwecke der Teilnahme an Börsen, Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art verbracht werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, auch Kleinbestände und Hobbyhalter, beim Veterinäramt gemeldet sein müssen.
Um eine Infektion in Wiesbaden schnellstmöglich zu erkennen, wird derzeit totes Wassergeflügel verstärkt beprobt. Die Feuerwehr ist mit der Einsammlung beauftragt.
Die Aufstallungsverfügung sowie die Karten sind auch im Internet unter www.wiesbaden.de, Suchwort: Tierseuchen, abrufbar. Für Fragen steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Telefon (0611) 890770, Fax (0611) 8907749, E-Mail veterinaeramt@wiesbaden.de zur Verfügung.
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Fotos: Volker Watschounek