ANZEIGE
Die CDU Wiesbaden stellt am 30. Parteitag der CDU Deutschlands am 26. Februar in Berlin einen Initiativantrag zum Thema ‚Drohende Fahrverbote für Diesel PKW‘. „Wir fordern mit diesem Antrag die Bundesregierung auf, umgehend mit den betroffenen Automobilherstellern und -Importeuren über eine (weitgehende) Übernahme der Nachrüstungskosten für betroffene Diesel PKW zu verhandeln“, so der Kreisvorsitzende der CDU Wiesbaden Dr. Oliver Franz.
Die andauernde Debatte um Betrug bei Diesel-Abgaswerten oder die Nicht-Einhaltung von seit 2010 geltenden EU-Immissionswerten verursacht in vielen Städten Deutschlands eine große Verunsicherung. Davon sind sowohl die Besitzer von rund 15 Millionen Diesel-PKW betroffen, als auch eine große Zahl von Kommunen, die in einem Dilemma zwischen einzuhaltenden EU-Grenzwerten und verfügbaren Maßnahmen dazu stecken.
Mit jeder anstehenden Gerichtsverhandlung, insbesondere der aktuellen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts, nimmt diese Verunsicherung zu. Im Moment sind keine einigermaßen sicheren Lösungswege erkennbar. So geht der Städtetag davon aus, dass vielen Ankündigungen zum Trotz mit Fahrverboten zu rechnen sein wird - schon aus Mangel an alternativen Maßnahmemöglichkeiten, wenn das BVerwG Fahrverbote als Mittel der Luftreinhaltepläne für möglich halten sollte.
Wenn Fahrverbote allerdings wirklich vermieden werden sollen, ist es höchste Zeit, Wege aufzuzeigen, wie dies bewerkstelligt werden könnte. „Dies ist auch eine Frage von Glaubwürdigkeit in der Politik, da die Käufer von rd. 6.000.000 Diesel-PKW mit der Einstufung der Euro 5 dies im Vertrauen auf Umweltvorteile (v.a. im Hinblick auf CO2) vor nicht allzu langer Zeit getroffen haben“, stellt Dr. Franz fest.
Neben einer schnellen Vereinbarung über vernünftige Ausnahmeregelungen, Übergangsfristen und dem gestaffelten Abbau der Dieselsubventionierung ist vor allem der materielle Schaden für die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge zu berücksichtigen.
„Die technische Umrüstung für alle dafür geeigneten PKW-Modelle ist ein Weg, um schnell messbare Verbesserungen im Hinblick auf NOX- und Feinstaubwerte zu erzielen und gleichzeitig Fahrverbote mit all den damit verbundenen Ungerechtigkeiten und Härten soweit als möglich vermeiden zu können“, so das Fazit von Dr. Franz.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Der Initiativantrag
Drohende Fahrverbote für Diesel-PKW
Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend mit den betroffenen Automobilherstellern und -Importeuren über eine (weitgehende) Übernahme der Nachrüstungskosten für betroffene Diesel-PKW zu verhandeln.
Begründung:
Die andauernde Debatte um Betrug bei Diesel-Abgaswerten oder die Nicht-Einhaltung von seit 2010 geltenden EU-Immissionswerten in vielen Städten Deutschlands hat eine große Verunsicherung verursacht. Davon sind nicht nur die Besitzer von rd. 15 Mio Diesel PKW betroffen, sondern auch eine große Zahl von Kommunen, die in einem Dilemma zwischen einzuhaltenden EU-Grenzwerten und verfügbaren Maßnahmen dazu stecken. Mit jeder anstehenden Gerichtsverhandlung, insbesondere der für den 22.2.2018 angesetzten Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichtes, nimmt diese Verunsicherung zu, v.a. weil im Moment keine auch nur einigermaßen sichere Lösungswege erkennbar sind. So geht der Städtetag davon aus, dass vielen Ankündigungen zum Trotz mit Fahrverboten zu rechnen sein wird - schon aus Mangel an alternativen Maßnahmemöglichkeiten, wenn das BVerwG Fahrverbote als Mittel der Luftreinhaltepläne für möglich halten sollte.
Wenn Fahrverbote allerdings wirklich vermieden werden sollen, ist es höchste Zeit, glaubwürdige Wege aufzuzeigen, wie dies eigentlich bewerkstelligt werden könnte. Dies ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, da z.B. die Käufer von rd. 6.000.000 Diesel-PKW mit der Einstufung der Euro 5 dies im Vertrauen auf Umweltvorteile (v.a. im Hinblick auf CO2) diese Entscheidung vor nicht allzu langer Zeit getroffen haben.
Neben einer schnellen Vereinbarung über vernünftige Ausnahmeregelungen, Übergangsfristen und dem gestaffelten Abbau der Dieselsubventionierung ist v.a. der materielle Schaden für die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge zu berücksichtigen, den Studien auf bis zu 15 Milliarden Euro beziffern (Nachrüstung und Werteverlust).
Bei allen vorhandenen Unsicherheiten ist v.a. die technische Umrüstung für alle dafür geeigneten Modelle ein Weg, schnell messbare Verbesserungen im Hinblick auf NOX- und Feinstaubwerte zu erzielen und gleichzeitig Fahrverbote mit all den damit verbundenen Ungerechtigkeiten und Härten soweit als möglich vermeiden zu können.