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Das hessische Handwerk hat im Nachgang zur Anhörung im Hessischen Landtag nochmals ausdrücklich den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP für ein Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Vergabe öffentlicher Aufträge gelobt. Insbesondere durch die vorgesehene Fortschreibung der Vergabefreigrenzen nach dem Hessischen Vergabeerlass werde einem zentralen Anliegen des heimischen Handwerks Rechnung getragen.
Hiernach können bis zu einer Grenze von 100.000 Euro öffentliche Aufträge freihändig vergeben werden und bis zu einer Grenze von 1 Million Euro ist lediglich eine beschränkte Ausschreibung notwendig. Dies gilt jeweils netto und je Fachlos.
"Diese Freigrenzen haben im Zusammenspiel mit den Konjunkturprogrammen von Bund und Land ganz entscheidend dazu beigetragen, dass das Handwerk die schwere Wirtschafts- und Finanzkrise relativ gut überwunden hat und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert wurden. Eine Fortschreibung der Freigrenzen ist deshalb für uns ein Stück gelebte Mittelstandsförderung" sagte der Präsident des Hessischen Handwerkstages (HHT), Bernd Ehinger.
Der hessische Handwerkspräsident äußerte sein Unverständnis über Kritik an der Fortschreibung der hohen Freigrenzen. "Schon bei der Einführung der Grenzwerte wurde vor der Gefahr von Intransparenz und Korruption gewarnt. Bis auf den heutigen Tag sind diese selbsternannten Kritiker jeglichen Beweis hierfür schuldig geblieben. Auch durch ständiges Wiederholen wird diese Kritik nicht berechtigt", so Ehinger. Er verweist darauf, dass auch die kommunale Seite die Fortschreibung der Freigrenzen zwischenzeitlich ausdrücklich begrüßt. "Wenn öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer und damit beide Seiten eine solche Regelung gut finden, spricht alles für eine Fortschreibung". Auch eine Vielzahl anderer Bundesländer halte aufgrund der positiven Erfahrungen an den Freigrenzen fest.
Gleichzeitig warnt Ehinger davor, das öffentliche Vergaberecht zur Durchsetzung politischer Ziele instrumentalisieren zu wollen. Deshalb lehne das Handwerk die in den Gesetzentwürfen der Oppositionsfraktionen vorgesehene Verankerung von sozialen, ökologischen und arbeitsmarktpolitischen Regelungen als unzulässige vergabefremde Aspekte ab. "Politik und Vergaberecht sind zwei Paar Schuhe. Eine Überfrachtung des Vergaberechts mit im Einzelfall durchaus vernünftigen politischen Zielsetzungen schafft nur unnötige Bürokratie, unter der gerade die vorwiegend kleinen und mittleren Handwerksbetriebe jetzt schon leiden".
Abschließend begrüßte HHT-Präsident Ehinger ganz ausdrücklich die durch die Regierungsfraktionen gleichzeitig vorgesehene Verabschiedung eines Mittelstandsförderungsgesetzes. "Der Mittelstand und damit vor allem das Handwerk ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Deshalb freuen wir uns, dass CDU und FDP als einzige Fraktionen im Hessischen Landtag das alte Mittelstandsförderungsgesetz aus dem Jahre 1974 durch eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Novelle ersetzen wollen".
Symbolfoto