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Die 22-jähre Anwaltsgehilfin, Jolin S., befand sich am Dienstag, 5. Februar, auf dem Heimweg. Gegen circa 18:30 Uhr wurde sie im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses in der Dotzheimer Straße 108 brutal und kaltblütig mit einem Messer angegriffen und so schwer verletzt, dass sie später im Krankenhaus verstarb. Schnell stellte sich heraus, dass die junge Frau im dritten Monat schwanger war.
Nach umfangreichen Ermittlungen führte die Spur schließlich zu dem 23-jährigen Isa Sh. Der Student afghanischer Abstammung hatte ein Verhältnis mit dem Opfer. Aus Angst vor seiner Familie verheimlichte er dies. Jolin wurde schwanger. Als sie Isa von ihrer Schwangerschaft erzählte wollte er sie unbedingt zu einer Abtreibung bewegen, was ihm allerdings nicht gelang. Die werdende Mutter wollte das Kind unbedingt austragen und alleine großziehen. Sie hatte sich schon auf das Baby gefreut. Gefreut hat sich Isa Sh. darüber nicht. Er hat ihr sogar gedroht, wenn sie das Kind nicht weg machen lassen würde, dann trete er ihr das Baby aus dem Bauch. Das heranwachsende Leben hat er sogar als „Fleischklops“ bezeichnet.
Daraufhin soll Isa scheinbar den Entschluss gefasst haben seine Exfreundin und ihr ungeborenes Baby zu töten – der weitere Verlauf ist hinreichend bekannt.
Während der Untersuchungshaft soll Isa einem Mithäftling die Tat „gestanden“ haben. Dabei habe er detailliert Einzelheiten der Tat preisgegeben. Er gab an, dass er die Tat schon seit längerem geplant habe und schilderte wie er mit dem Messer auf sein Opfer einstach. Weiterhin soll sich der mutmaßliche „Killer“ ziemlich sicher gewesen sein, da ihm nach seiner Aussage weder Polizei noch Staatsanwaltschaft etwas nachweisen könnte.
Dies sagte der Belastungszeuge auch glaubwürdig am ersten Prozesstag während der Hauptverhandlung aus. Bei den Schilderungen verzog der Angeklagte keine Miene und schwieg beharrlich.
Für die Verteidigung des Angeklagten sind die Aussagen des ehemaligen Mithäftlings nur haltlose Verdächtigungen. Er sei nur auf eine Reduzierung seines eigenen Strafmaßes angewesen und hat sich deshalb seine Belastungsaussage zusammengesponnen. Außerdem sind aus Sicht des Verteidigers, Rechtsanwalt Peter Sermond, die polizeilichen Ermittlungen sehr einseitig in Richtung seines Mandanten geführt worden. Weiter unterstellt Sermond, dass die Kriminalpolizei Ermittlungsergebnisse an die Presse weitergegeben hat. Die entsprechenden Berichterstattungen haben daraufhin für eine Vorverurteilung seitens der Bürger gesorgt. Für den Verteidiger steht fest, dass der wahre Täter noch frei herum läuft.
Für die Eltern von Jolin, die als Nebenkläger auftreten, nimmt das Leid kein Ende. Am diesem Montag wird der Prozess fortgesetzt…