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In Wiesbaden sind 57.000 Bürgerinnen und Bürger von nächtlichem Straßenverkehrslärm besonders betroffen. Durch die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es ein rechtliches Instrumentarium, um die Lärmbelastung zu erfassen und koordiniert dagegen vorgehen zu können. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.
Die Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt ist nun abgeschlossen und mit der Veröffentlichung am 21. März in Kraft getreten. Der Plan steht auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Herunterladen bereit (www.rp-darmstadt.hessen.de). Bis Freitag, 22. April, liegt der Lärmaktionsplan darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Raum 3.03, zu den üblichen Geschäftszeiten aus.
„Die Lärmaktionsplanung gibt uns die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt als federführender Behörde lärmmindernde Maßnahmen zu planen und umzusetzen“, erklärt Bürgermeister und Umweltdezernent Arno Goßmann.
Auf Initiative des Umweltamtes wurden im November 2015 mehrere Arbeitsgruppen zu städtischen Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung Straßenverkehr gegründet, darunter die Arbeitsgruppe „Tempo 30 nachts“, bestehend aus Vertretern des Umweltamtes, des Tiefbau- und Vermessungsamtes sowie der Straßenverkehrsbehörde.
Die Stadt Wiesbaden plant, die in anderen Städten gesammelten Erfahrungen mit Tempo 30 nachts auszuwerten und in die Planung für die Ausweitung auf weitere Straßenabschnitte einfließen zu lassen. Hierzu sollen unter anderem die Pilotprojekte in Darmstadt und Mainz näher betrachtet und eine Übertragung auf Wiesbadener Straßenzüge geprüft werden. „Wir wollen mit solchen Maßnahmen Bewohnerinnen und Bewohner an wesentlichen Lärmschwerpunkten, vor allem während der sensiblen Nachtzeit, entlasten“, erläutert Goßmann.
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