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Glück im Unglück hatten die beiden Insassen eines Porsche Cayenne am Mittwoch, gegen 13:00 Uhr, als der 24 Jahre alte Fahrer auf der nassen Fahrbahn der Bundesstraße 455 in Richtung Wiesbaden rund 600 Meter hinter dem Ortsschild Mainz-Kastel mit dem Auto ins Schleudern geriet und nach rechts von der Fahrbahn abkam. Grund dafür war ein Überholmanöver des Fahrers aus Biebrich.
Der Porsche schlitterte in dem Grünstreifen. Durch den Graben und die Böschung neben der Fahrbahn, hob der Cayenne ab und überschlug sich nach Aussage der Insassen zwei bis dreimal, um sich anschließend mit der Motorhaube senkrecht in den Graben zu bohren.
Die beiden Insassen hatten Schutzengel mit an Bord und auch dank der hohen Sicherheitstechnik der Autos heutzutage, konnten sie vor dem Eintreffen der Rettungskräfte den stark beschädigten Porsche selbstständig mit leichten Verletzungen verlassen.
Ein Notarzt sowie die Besatzungen von zwei Rettungswagen versorgten die beiden Patienten ambulant vor Ort. Die alarmierte Berufsfeuerwehr Wiesbaden, sicherte die Unfallstelle ab. Da bei Eingang des Notrufs in der Rettungsleitstelle nicht klar war, ob jemand in dem Auto eingeklemmt ist, und wie viele Verletzte es gibt, wurde mehrere entsprechende Einsatzfahrzeuge zur Unfallstelle geschickt.
Während die Rettungsmaßnahmen liefen, gab es den ein oder anderen Fahrer, der mit seinem Handy den Unfall filmte. Ein Mustang-Fahrer wurde von einem Polizisten dabei ertappt und gestoppt. Der eifrige Filmer bekommt jetzt, wegen Benutzens eines Handys am Steuer, ein Ticket über 60 Euro, ein Punkt in Flensburg und wird sich noch verantworten müssen, weil er eine Unfallstelle aufgenommen hat. Dieses Vergehen ist eine Straftat, und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Fotos weitergegeben oder veröffentlicht werden, was zählt ist allein die Anfertigung einer solchen Aufnahme, die laut § 201a des StGB „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“.
Für rund einer dreiviertel Stunde war nur die linke Fahrspur Richtung Wiesbaden frei. Dadurch kam es zu einem langen Rückstau der sich bis nach Kastel erstreckte. An dem Porsche der gerade mal ein Jahr alt war, ist ein Sachschaden von rund 60.000 Euro entstanden.
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Bußgeldtabelle „Gaffer“:
Vergehen | Strafe |
---|---|
"Gaffen" als Ordnungswidrigkeit | Bußgeld von 20 bis 1.000 Euro |
Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn | Bußgeld von 20 Euro |
Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn | Bußgeld von 25 Euro |
Unterlassene Hilfeleistung | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
Fotos oder Filme von einem Unfall machen | Straftat! Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
Foto: Daniel Becker