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In den Stadtbibliotheken Wiesbaden haben aufgrund der Corona-Regeln nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen Zugang. Gemäß der neuen Corona-Regeln des Landes Hessen und der aktuellen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Wiesbaden dürfen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen (3G-Regel) die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungentreten betreten. Derzeit liegt die Inzidenz in Wiesbaden bei 68,2.
Die drei Gs gelten für alle Personen ab sechs Jahren. Die nach Schuljahresbeginn von den Schulen für die Schüler:innen ausgestellten Hefte mit Testnachweisen werden als Nachweis akzeptiert.
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Symbolfoto