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Günther P. ist selbstständig. Am Patientenberatungstelefon der Verbraucherzentrale schildert er, dass seine Einnahmen stark zurückgegangen sind. Noch kann er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen, hat aber große Sorgen, was passiert, wenn er die Beiträge für seine private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen kann.
Die gesetzlichen Regelungen sehen zwei Möglichkeiten vor, die Herr P. nutzen kann:
„Der Nachteil beider Varianten ist, dass die Beiträge als Schulden auflaufen und deshalb später auch bezahlt werden müssen“, sagt Daniela Hubloher aus der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir empfehlen Verbrauchern daher, bei ihrem Krankenversicherungsunternehmen nach Kulanzregelungen zu fragen.“
So bieten einige Versicherungsunternehmen ihren Kunden bereits an, für einen befristeten Zeitraum in einen leistungsschwächeren und dadurch günstigeren Tarif zu wechseln. „In einem solchen Fall ist es wichtig, mit dem Versicherungsunternehmen schriftlich zu vereinbaren, dass eine Rückkehr in den ursprünglichen Tarif ohne Gesundheitsprüfung erfolgt“, so Hubloher weiter.
Verbraucher, die Leistungen der Grundsicherung nach SGB II oder der Sozialhilfe nach SGB XII beziehen, können in den Basistarif wechseln und zahlen dann nur den halben Beitrag. Alternativ kann der Beitrag auch vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Geplant ist derzeit ein Gesetz, auf Grund dessen Verbraucher später wieder in ihren Ursprungstarif zurückkehren können - ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Wer vor Vollendung des 55. Lebensjahres infolge einer Angestelltentätigkeit mit einem Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bei Bezug von Arbeitslosengeld I versicherungspflichtig wird, kann sich gesetzlich krankenversichern.
Die Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Ehegatten ist auch über das 55. Lebensjahr hinaus möglich, aber an enge Voraussetzungen geknüpft. So darf keine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegen und das Gesamteinkommen des Betreffenden darf 455 Euro im Monat nicht übersteigen.
Fragen zur privaten Krankenversicherung und anderen Themen aus dem Gesundheitsbereich beantworten die Expertinnen der Verbraucherzentrale immer montags von 10:00 bis 14:00 Uhr unter 0900 1 972013.
1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.
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Was: Beratung
Wann: montags
Wo: Verbraucherzentrale, Telefon 0900 1 97201
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 14:00 Uhr
Kosten: 1,75 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.
Bild: Logo Verbraucherzentrale