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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) gilt seit März 2020. Mit diesem Gesetz wurden neue Wege und beschleunigte Möglichkeiten für die Einreise ausländischer Fachkräfte zur Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet geschaffen.
Nach diesem neuen Gesetz wurde der Prozess der Fachkräfteeinwanderung beschleunigt und das Verfahren regelrecht umgekehrt. Nicht die Fachkraft aus dem Ausland stellt den Antrag zur Einreise, sondern die Arbeitgeber stellen gemeinsam mit der Ausländerbehörde den Antrag für ein Visum der Fachkraft zur Einreise und Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
„Wir sind mit der Servicestelle Arbeitsmigration gut aufgestellt in der Wiesbadener Ausländerbehörde, einer Abteilung des Amtes für Zuwanderung und Integration“, so Stadtrat Manjura. Diese hat nach einer Phase der Einarbeitung ab Juli 2020 ihre Arbeit aufgenommen.
Im letzten Quartal 2020 konnten 18 Vereinbarungen zwischen Ausländerbehörde und Arbeitgebern geschlossen werden, elf dieser Fachkräfte sind dann tatsächlich innerhalb kürzester Zeit eingereist und konnten Ihre Arbeit aufnehmen. Darunter waren auch sieben Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, die mittlerweile eine Wiesbadener Klinik mit ihrer wertvollen Arbeit unterstützen.
Diese Zahlen lagen weit unter den Erwartungen, da aufgrund der pandemischen Lage, einhergehend mit eingeschränktem Flugverkehr und erhöhten Hygienemaßnahmen, auch potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2020 eher zurückhaltend von dem Angebot Gebrauch machten. „Das Thema wird Fahrt aufnehmen“ ist Manjura überzeugt und rechnet in 2021 mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen. Im Januar und Februar 2021 wurden bereits etwa acht Anträge pro Monat gestellt.
Die Servicestelle koordiniert als zentrale Anlaufstelle alle für die Einreise der Fachkraft durchzuführenden Verfahren, berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Phasen. Dazu schließen der Arbeitgeber und die Ausländerbehörde eine Vereinbarung. Je nach Voraussetzungen und Qualifikationen ist die Einreise und Arbeitsaufnahme jetzt innerhalb weniger Wochen möglich. Dies ist für alle Beteiligten eine enorme Verbesserung. Abgesehen vom bürokratischen Aufwand für drittstaatsangehörige Fachkräfte können die Wartezeiten bei den deutschen Auslandsvertretungen zur Beantragung eines Visums zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und Einreise häufig viele Monate und teilweise Jahre in Anspruch nehmen.
Von dem beschleunigten Fachkräfteverfahren können auch Personen profitieren, die zur Berufsausbildung nach Deutschland kommen möchten. Grundsätzlich wird eine frühzeitige persönliche Beratung für potentielle Arbeitgeber empfohlen. Die Servicestelle Arbeitsmigration der Ausländerbehörde Wiesbaden ist mit den drei jungen und innovativen Mitarbeitenden Frau Johne-Agha, Herrn Abou-Taleb und Herrn Abu Sokhn besetzt, die gerne beratend zur Seite stehen.
Natürlich beraten sie nicht nur Firmen und Unternehmen, sondern auch interessierte, zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bereits eingereiste Fachkräfte über die ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen zu ihrem Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit.
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Foto: IG Bau