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Wie einem Bericht der Wiesbadener Presse in den letzten zu entnehmen war, hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Klage der Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden abgelehnt, in der die Einflussnahme des Parlaments auf die Aufsichtsräte kommunaler Aktiengesellschaften für nicht bindend erklärt wurde. Die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder der Aktiengesellschaften, auch wenn sie in kommunaler Hand sind, wären weisungsfrei.
„Dies öffnet nun Tür und Tor für einen neuen Privatisierungswahn der Kommunen. Städtische Unternehmen, die dem Aktienrecht unterliegen sind so der Überwachung durch das Stadtparlament entzogen. Die Entscheidung mag den Paragraphen folgen, widerspricht jedoch jeglichem Transparenz- und Verantwortungsanspruch der Bürger sowie dem gesunden Menschenverstand“, so Walter Öhlenschläger, Landesvorsitzender der Freien Wähler in Hessen.
Gerade die Freien Wähler sprechen sich seit jeher für die Rekommunalisierung der Daseinsvorsorge wie zum Beispiel Ver- und Entsorgung sowie den Verzicht auf nicht kommunal relevante Beteiligungen und Gesellschaften der Städte und Gemeinden aus. Durch die Bildung von Kapitalgesellschaften wird die Überwachungsfunktion die den Stadtverordneten gemäß § 50 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zugeschrieben wird, ausgehebelt. Dort heißt es wörtlich:“Die Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) überwacht die gesamte Verwaltung […] und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes (Magistrates), insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen“. Stattdessen werden, laut den Freien Wählerm, die wichtigen Entscheidungen im stillen Kämmerlein beschlossen und Geschäftsführer- und Aufsichtsratsposten unter verdienten Parteigängern aufgeteilt. Deren Tantiemen werden oftmals in den Beteiligungsberichten unter den sonstigen Personalkosten summiert um auch hier keine Transparenz zuzulassen.
„Wir lehnen diese Praxis entschieden ab. Die etablierten Parteien haben sich das Land und die Kommunen zur Beute gemacht, die es möglichst gewinnbringend auszuschlachten gilt. Diesen Trend gilt es stoppen und umzukehren“, so Öhlenschläger abschließend.