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In seiner Sitzung am Dienstag hat der Magistrat die Überwachung der Zuleitungskanäle durch die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) beschlossen. Paragraf 37 des Hessischen Wassergesetzes befasst sich mit der Überwachung der Zuleitungskanäle, das heißt mit den Kanalabschnitten im Netz, die Abwasser auf den Grundstücken und von den Grundstücken zum öffentlichen Kanal führen.
Zu den Zuleitungskanälen zählen alle Grundleitungen im Erdreich und unter der Bodenplatte bis zum Revisionsschacht sowie die sich daran anschließenden privaten Anschlusskanäle. Nach dem Hessischen Wassergesetz haben die Städte und Kommunen in ihrer Eigenschaft als Abwasserbeseitigungspflichtige den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb des gesamten Kanalnetzes zu überwachen, zu dem auch die Zuleitungskanäle zählen. Den Städten und Kommunen ist vom Gesetzgeber dabei freigestellt, ob sie die Zuleitungskanäle selbst überwachen oder sich von den Grundstückseigentümern entsprechende Nachweise vorlegen lassen.
„Die ELW-Betriebskommission hatte sich am 31. Oktober für die bürgerfreundlichste und zugleich wirtschaftlichste Variante ausgesprochen“, teilt der für die ELW zuständige Dezernent Dr. Oliver Franz mit, „heute hat der Magistrat diese Vorgehensweise bei der Umsetzung des Paragrafen 37 des Hessischen Wassergesetzes beschlossen. Diese Variante hat für die Bürger den entscheidenden Vorteil, dass sie sich nicht um die Inspektion kümmern müssen. Denn die Überwachung der Zuleitungskanäle wird komplett von den ELW übernommen.“ Sollten dabei Schäden entdeckt werden, setzen sich die ELW mit den Grundstückseigentümern in Verbindung. Andere Varianten sahen vor, dass die Bürger selbst für die Überwachung zuständig gewesen wären und der Stadt, vertreten durch die ELW, die Nachweise hätten vorlegen müssen.
Immer wieder haben in den vergangenen Jahren unlautere Unternehmen – so genannte Kanalhaie – versucht, Grundstückseigentümern mit Hinweis auf diesen eventuell in der Zukunft notwendigen Hinweis überteuerte Untersuchungen anzubieten. „Davor sind die Wiesbadener in Zukunft geschützt, denn sie können darauf hinweisen, dass sich die Stadt um die Inspektionen kümmert“, so Dr. Franz.
Die jetzt beschlossene Variante beinhaltet auch, dass die Kosten – analog der Kosten der Überwachung des öffentlichen Kanalnetzes – durch Gebühren gedeckt werden. „Durch die Gebührenfinanzierung werden die Grundstückseigentümer also nicht zu einen bestimmten Zeitpunkt finanziell belastet. Und da die Untersuchung abgestimmt mit der Überprüfung der öffentlichen Kanäle direkt aus dem öffentlichen Kanalnetz erfolgen kann - beides in Händen der ELW -, können die Inspektionen kosteneffizienter erfüllt werden“, erläutert der Dezernent.
Aufgrund der dargestellten Vorteile haben sich auch alle anderen Großstädte in Hessen und mehr als 80 Prozent der Kommunen für das Gebührenverfahren entschieden. Zwei weitere Vorteile dieser Variante sind laut Franz, „dass die Verwaltungskosten gering bleiben, da keine zusätzlichen Bescheide wie Rechnungen für die Untersuchung des Zuleitungskanals erstellt und verschickt werden müssen, und dass die technische Fachkompetenz der ELW den Bürgern eine hohe Qualitätssicherung garantiert“.