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Darf ein Mitarbeiter einfach zuhause bleiben oder gar sein Kind mit zur Arbeit bringen, wenn die Kita geschlossen bleibt? Muss der Arbeitgeber seinen Angestellten Urlaubstage gewähren, wenn Erzieherinnen und Erzieher streiken? „Vieles ist eine Frage der Absprache mit dem Vorgesetzten“, sagt Dr. Friedemann Götting-Biwer, Chef-Jurist der IHK Wiesbaden. „Einfach zuhause zu bleiben ist jedenfalls keine Lösung.“ Grundsätzlich seien Unternehmen nicht verpflichtet, ihre Mitarbeiter freizustellen, wenn die Kita streikt – das gelte nur, wenn das Kind krank ist und ein ärztliches Attest vorliegt.
„Arbeitsrechtlich ist der Streik sicher ein Grund, einen oder mehrere Tage Urlaub zu nehmen, wenn sich keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung findet“, sagt Götting-Biwer. Es komme aber auch hier darauf an, sich abzusprechen – der Vorgesetzte muss den Urlaub schließlich genehmigen.
Wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, etwa wenn wichtige Projekte anstehen und kurzfristig keine qualifizierte Vertretung zu finden ist, könne der Betrieb den Urlaub auch ablehnen.
Ebenso ist es eine Frage der Vereinbarung, ob Mitarbeiter ihr Kind mit zur Arbeit bringen können. Zwar gebe es Unternehmen, die ihren Beschäftigten anbieten, die Kinder in einem gesonderten Raum betreuen zu lassen – verpflichtet sind sie dazu aber nicht, stellt der IHK-Justiziar fest. Schließlich seien auch nicht alle Arbeitsplätze dafür geeignet.
„In jedem Fall sollten Eltern ihren Arbeitgeber so früh wie möglich informieren, wenn sie absehen können, dass sie keine Ersatzbetreuung finden – und gemeinsam mit dem Unternehmen nach Lösungen suchen“, rät Götting-Biwer. Mögliche Wege könnten sein: Überstunden abbauen, ein positives Arbeitszeitkonto reduzieren oder Minusstunden aufbauen. Oder: Betroffene Kollegen aus einem Unternehmen schließen sich zusammen und organisieren die Kinderbetreuung gemeinsam – eventuell sogar betriebsintern. „Die Betriebe unterstützen das so weit wie möglich“, ist Götting-Biwer überzeugt, „etwa, wenn sich dafür ein geeigneter Raum anbietet oder wenn Mitarbeiter Schichten tauschen oder ihre Arbeitszeiten aufeinander abstimmen wollen“.
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Foto: Volker Watschounek