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Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, ab 1. Januar soll das GiB-Konzept „Satzung 2015+“ als neue Kehrsatzung gelten. Das zweijährige Ringen der Bürgerinitiative „Gehwegreinigung in Bürgerhand (GiB)“ um eine bedarfsgerechte Straßenreinigungssatzung ist damit zu einem erfolgreichen Ende gekommen. Wenn Sie die Arbeit der GiB unterstützen möchten, finden Sie die notwendigen Daten in der InfoBox am Ende des Artikels.
„Wir sind sehr dankbar, dass die Stadtverordneten unserem Kompromissvorschlag mehrheitlich gefolgt sind. Ohne das Engagement und die Arbeit unserer Mitglieder, ohne den Rückenwind der Ortsbeiräte und ohne das begleitende Trialog-Verfahren und die konstruktive Zusammenarbeit mit Vertretern des Umweltausschusses und der ELW hätten wir diesen langen Atem sicher nicht gehabt“, bewerten die GiB-Vertreter Monika Schnabel und Heiner Lompe das Ergebnis. „Wir haben die Hoffnung, dass die jetzige Entscheidung die politische Debatte befriedet, so dass die Satzung in Kraft treten und die ELW schnell die Umsetzung starten kann. Wir setzen auf das gute Zusammenspiel aller „Sauberkeitspartner!“
Die neue Kehrsatzung bedeutet nicht, dass es zurückgeht zur alten Satzung 2015. Wie es der Arbeitstitel „Satzung 2015+“ schon besagt, steht das „plus“ für deren bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Das heißt, es gilt zwar in Wiesbaden wie bis 2015 die typische A-B-C-Struktur der Reinigungsklassen, wie sie auch in vergleichbar großen Städten vorherrschend ist. In vielen Straßen liegt deshalb die Gehwegreinigung ab dem neuen Jahr wieder in der Verantwortung der Anlieger und die Fahrbahnreinigung wieder in den Händen der ELW!
Aber auch im GiB-Konzept gibt es Umstufungen in höhere Reinigungsintervalle oder Reinigungsklassen: Sie sind der Gewerbeentwicklung, dem Verkehrsaufkommen, dem Tourismus, der Siedlungsverdichtung oder den Betriebserfordernissen nach homogenen Reinigungsquartieren geschuldet.
Hierzu hat die GiB ein transparentes Bewertungsverfahren nach anerkannten Branchenstandards entwickelt. Mit diesem Instrumentarium können nun auch alle zwei bis drei Jahre Reinigungsklassen oder zum Beispiel Bewertungskriterien nachjustiert werden, falls es Änderungsbedarf gibt. Eine regelmäßige Anpassung schafft sicher mehr Akzeptanz bei Ortsbeiräten und Anliegern als der große Systemwechsel.
Monika Schnabel erläutert die Grundsätze des GiB-Konzepts: „Da die Gehwegreinigung vorwiegend in Bürgerhand und die Fahrbahnreinigung vorwiegend in kommunaler Hand bleiben, wird unsere Satzung 2015+ sowohl den Anliegern als auch der ELW am besten gerecht. Wie bis 2015 werden nach dem GiB-Konzept immerhin 60 Prozent der Wiesbadener Fahrbahnen von der ELW gereinigt.
Damit werden die Kosten der Straßenreinigung auf deutlich mehr Schultern verteilt als in dem von der ELW vorgeschlagenen Konzept. Denn danach wäre die ELW nur noch in 40 Prozent der Straßen präsent, von denen fast alle in der Reinigungsklasse A mit kombinierter Fahrbahn- und Gehwegreinigung wären. Die stetig steigenden Kosten des Betriebs würden somit auf viel weniger Anlieger umgelegt. Das entsolidarisiert am Ende die Bürgerschaft.“
Die Anlieger können nach der Veröffentlichung der Satzung nachlesen, zu welcher Reinigungsklasse ihre Straße gehört und wie hoch die Gebührensätze pro Berechnungsmeter ab 2018 sein werden. Gegebenenfalls müssen sie kurzfristig ihre Verträge mit Reinigungsfirmen und Hausmeisterdiensten anpassen. Die ELW wird zudem damit starten, die Anlieger zu informieren und die neuen Gebührenbescheide versenden.
„Unser Ziel ist mehr Sauberkeit. Unser Satzungskonzept setzt darauf, dass die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger weiterhin gut ihrer Verantwortung für die Straßenreinigung nachkommen. Wir hoffen außerdem, dass die wenigen Anlieger, die mangelhaft reinigen, ihre Reinigungspflichten künftig besser erfüllen oder einen Dienstleister beauftragen“, appelliert GiB-Sprecher Heiner Lompe. „Dies wäre auch ein Akt der Solidarität mit den Nachbarn, die schon immer ihren Bürgerpflichten nachkamen.“
Ein Vergleich mit den alten Gebührensätzen würde in die Irre führen: Bei den Gebührensteigerungen schlagen sich nämlich gleich zwei Veränderungen nieder (gilt sowohl für das GiB- als auch für das ELW-Konzept). 1) Generell steigen die Kosten für Personal, Maschinen, Material, Kehrichtentsorgung, Verwaltung und so weiter. Hinzu kommen neu die Reinigungskosten für das sogenannte unselbständige Straßenbegleitgrün. 2) Die Kalkulation für die reine Fahrbahnreinigung ändert sich: Danach ist die Reinigungsklasse A nicht mehr 3x, sondern nur noch 2,2x so teuer wie die Reinigungsklasse B. Wegen dieser Umstellung steigen in einem Einmaleffekt zwar die Gebührensätze der Reinigungsklasse B stärker als die der Reinigungsklasse A, aber sie spiegeln jetzt kostengerechter den Reinigungsaufwand wider.
„Generell sind die Kosten der Straßenreinigung und damit das Gesamtgebührenvolumen niedriger als im ELW-Konzept, weil es mit dem GiB-Konzept weniger Turnuserhöhungen und Umgruppierungen in die Reinigungsklasse A gibt. In der stadtweiten Gesamtbetrachtung profitieren deshalb die Anlieger vom GiB-Konzept. Für den einzelnen Anlieger kann es allerdings auch Mehrbelastungen geben: Sei es, weil trotz gleicher Reinigungsklasse die Gebührensätze steigen oder weil die Straßen in eine höhere Reinigungsklasse oder von C wieder nach B eingestuft werden.“, erläutert Monika Schnabel.
„Wir hoffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Grundsätze der Satzung 2015+ akzeptieren können. Nicht alle ursprünglichen Ziele konnten wir aus rechtlichen oder zeitlichen Gründen umsetzen. Wir mussten einen schwierigen Spagat bewältigen zwischen der Verbesserung der Stadtsauberkeit, den rechtlichen Zwängen für den Satzungsgeber, den betrieblich-finanziellen Rahmenbedingungen von Stadt und ELW und den Pflichten und Interessen der Bürgerschaft. Wir denken, dass wir das als GiB gut gemacht haben, denn wir haben verantwortungsbewusst und mit Sachkompetenz für die Gesamtstadt eine Lösung erarbeitet“, finden die GiB-Sprecher Monika Schnabel und Heiner Lompe.
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Die Mitglieder der GiB bedanken sich bei allen Unterstützern. Das Geld der Spenderinnen und Spender half gerade in der letzten Phase bei der außerordentlich hilfreichen juristischen Beratung durch Rechtsanwalt Gerhard Strauch.
Aktuell besteht noh eine kleine Unterdeckung, deshalb freuen sie sich weiterhin über Ihren Kostenzuschuss.
Bitte geben Sie auf der Überweisung Ihre Adresse an: Sie erhalten dann eine Quittung mit dem Verwendungszweck. Vielen Dank!
Konto: GiB - Heiner Lompe
IBAN: DE17 5105 0015 0200 1761 47
BIC: NASSDE 55XXX
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Foto: GiB