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Am Donnerstag haben sich mehrere hessische Gerichte mit dem Sachverhalt befasst, ob am Karfreitag gegen das Tanzverbot an besonderen Feiertagen demonstriert werden darf.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erlaubte eine Protestaktion der Grünen Jugend Hessen in der Landeshauptstadt. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass die Demonstranten nicht tanzen. Die Stadt Wiesbaden legte Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen das Urteil ein.
„Wir freuen uns sehr, dass das Verwaltungsgericht uns hier Recht gibt, hätten aber auch nichts anderes erwartet. Für uns ist es dennoch wichtig, dass die christliche Andacht an diesem Tag nicht gestört wird“, fügten Kaya Kinkel und Benjamin Weiß, Vorsitzende der Grünen Jugend Hessen an. Der Landesvorstand der Grünen Jugend Hessen ruft auf, sich dem Flashmob am Karfreitag anzuschließen. Dieser findet am 6. April von 12:00 bis 13:00 Uhr am Dern'schen Gelände in Wiesbaden statt.
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