ANZEIGE
Das Land Hessen verpflichtet in Bussen und Bahnen weiterhin zum Tragen von medizinischen Masken. Hierzu zählen OP-Masken sowie Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Atemventil.
Empfohlen werden Masken der höchsten Standards wie beispielsweise FFP2, da diese den bestmöglichen Schutz vor Ansteckung sowohl für diejenigen, welche die Maske tragen, als auch für alle mitreisenden Fahrgäste bieten. Sonstige Mund-Nase-Bedeckungen, wie Alltagsmasken aus Stoff oder Tücher, sind in Bus und Bahn nicht erlaubt.
Die Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren sowie Fahrgästen, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinischen Masken tragen können.
An Bushaltestellen und Bahnhöfen ist das Maske tragen seit der jüngsten Änderung der gesetzlichen Vorgaben Anfang April freiwillig.
Weitere Informationen zur Maskenplicht im öffentlichen Nahverkehr in Hessen finden Sie unter: https://www.hessen.de/Reisen-und-OePNV
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Symbolfoto