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Ein großer Schaden entstand bei dem Unwetter in Wiesbaden. Dachziegel sind auf Autos gefallen und haben diese teilweise erheblich beschädigt, Bäume hielten dem Sturm nicht stand und sind auf Häuser sowie auf Fahrzeuge gestürzt. Außerdem sind sämtliche Gegenstände mit dem Wind mit gerissen worden. Wer kommt für diese Schäden auf?
Die Versicherung zahlt bei Sturmschäden am Haus, wenn mindestens Windstärke acht erreicht wurde. Beispielsweise werden bei abgedeckten Dächern oder umgestürzten Schornsteinen die Kosten durch die Wohngebäudeversicherung ersetzt. Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser sind mitversichert, falls sie auf demselben Grundstück stehen und im Versicherungsschein eingetragen wurden. Sobald aber der Keller aufgrund starken Regens überflutet wird, braucht man eine Elementarschaden-Zusatzversicherung.
Wird die Wohneinrichtung beschädigt, da ein Baum auf das Dach gefallen ist, werden die Kosten von der Hausratversicherung erstattet. Sollte der Hausbesitzer jedoch nur vergessen haben das Fenster zu schließen, gibt es kein Geld. Auch Gartenmöbel, Skulpturen und Blumenkübel, die auf der Terrasse oder im Garten stehen, sind nicht versichert. Bloß Markisen und Antennen sind geschützt.
Ab Windstärke acht übernimmt die Teilkasko entstandene Schäden an Fahrzeugen. Bei der Vollkasko sogar unter der Windstärke acht. Bei beiden werden Sturmschäden durch umherfliegende Gegenstände, wie Äste oder Ziegel ersetzt. Betroffene Autobesitzer können sich an den Hausinhaber wenden. Dieser muss zahlen, vorausgesetzt ihn trifft auch die Schuld, wenn etwa sein Dach ganz offensichtlich morsch war. Baut man wegen des Sturms einen Unfall, bekommt man hingegen kein Geld.
Man sollte zwei Mal im Jahr die Bäume auf seinem Grundstück prüfen, ob er von einem Pilz befallen ist, ob er Beschädigt wurde oder wegen einer Schiefstellung umzufallen droht. Ist ein Baum schon sehr alt und ist die Standsicherheit nicht mehr gegeben, muss er gefällt werden. Besteht die Gefahr nach einem Unwetter, dass ein Baum umfällt oder Äste abbrechen, ruft man eine passende Fachfirma, die den Baum dann fällen. Normalerweise greift die Feuerwehr nur ein, wenn Menschen durch ihn verletzt werden können.
Ist man Opfer eines Sturms geworden, muss man die entstandenen Schäden direkt der Versicherung melden. Es lohnt sich auch Fotos zu machen und alles zu dokumentieren. Außerdem muss man den Schaden so gering wie möglich halten, denn die Folgenschäden werden nicht übernommen.