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Was gibt es Neues in Sachen Straßenreinigungssatzung? Nach dem Beschluss der Stadtverordneten am 22. September 2016, wonach das Ordnungsdezernat auf der Basis eines optimierten GiB-Konzepts die Variante „Satzung 2015+“ für die neue Kehrsatzung vorlegen soll, war etwas Ruhe in die öffentliche Debatte eingekehrt.
Stillstand bei der GiB gab es deshalb nicht – im Gegenteil: Es konstituierte sich eine Arbeitsgruppe, der neben Vertretern des Umweltausschusses und der GiB auch Vertreter der ELW und des Ordnungsdezernats angehören. In diesem Kreis wird offen, konstruktiv und zielorientiert diskutiert. Es wurde vereinbart, dass zunächst die GiB anhand ihres Konzepts in Abstimmung mit der ELW auch ein komplettes Straßenverzeichnis erstellt. Die ELW hat sich wiederum bereit erklärt, die Ergebnisse betriebsorganisatorisch und rechtlich zu prüfen und hinsichtlich der Tourenplanung und betrieblichen Erfordernisse zu optimieren.
Das Ganze samt Kosten- und Gebührenkalkulation soll dann als Alternative – neben der bisherigen des Ordnungsdezernats - den Ortsbeiräten vorgelegt werden. Idealerweise im Juni 2017 muss sich dann das Stadtparlament für eine der beiden alternativen Kehrsatzungen entscheiden.
„Die GiB hat jetzt einen wichtigen Meilenstein erreicht: Unsere GiB-Kompetenzteams haben in nur vier Monaten sämtliche knapp 2.000 Wiesbadener Straßen bewertet. Für jede Straße haben wir anhand wichtiger Kriterien den Reinigungsaufwand getrennt für Fahrbahn und Gehweg ermittelt (vgl. Abb.). Wir haben dafür das INFA-Standard-Verfahren leicht angepasst. Die komplizierte Bewertungsmatrix des Ordnungsdezernats mit zwei zusätzlichen Kriterienblöcken wäre dafür nicht in Frage gekommen. Sie hatte ja die überhöhten Reinigungsintervalle und den Wechsel nach A zur Folge und das Ganze schwer durchschaubar gemacht“, erläutert GiB-Mitglied Christine Dietz das Vorgehen der GiB.
Kraftakt
„Das Ganze war ein Riesenkraftakt für die GiB, aber unser Bewertungsmodell hat sich bewährt. Zu ca. 85 % bestätigt sich die Reinigungsstruktur der Satzung 2015. Änderungen von C zu B oder B zu A gibt es wegen erhöhten Verkehrsaufkommens, verdichteter Siedlungsstrukturen oder besonderer Verschmutzungskriterien. Mit der GiB-Satzung 2015+ bliebe also die Gehwegreinigung weitgehend in Bürgerhand“, zieht GiB-Mitglied Heiner Lompe ein Zwischenfazit.
„Wichtig zu wissen: Es wird mit uns auch keine neuen C-Straßen gegenüber 2015 geben, die schon umgesetzten Umstellungen von B nach C nimmt unsere Satzung 2015+ zurück. Denn nach unserem Konzept – so bestätigen es uns sehr viele BürgerInnen - ist die Fahrbahnreinigung eine Kernaufgabe der kommunalen Straßenreinigung – ebenso wie die kombinierte Fahrbahn- und Gehwegreinigung (A-Reinigung) in der City und in den innerstädtischen Quartieren“, erläutert GiB-Mitglied Heiner Lompe. „Es gibt für uns keinen sachlichen Grund, dass sich die ELW aus der reinen Fahrbahnreinigung zurückzieht.“
Die GiB zieht aufgrund ihrer bisherigen Arbeit und der gewonnenen Ergebnisse selbstbewusst ein Zwischenfazit und wirbt erneut für ihre Lösung „Satzung 2015+“: „Ziel von GiB ist die Verbesserung der Stadtsauberkeit! Unsere Satzung 2015+ beinhaltet eine bedarfsgerechte und maßvolle Anpassung der Reinigungsintervalle und der gut funktionierenden Reinigungsstrukturen.
Zwar wird es dann eine allgemeine Gebührenerhöhung für alle Eigentümer bzw. Mieter in A- und B-Straßen geben, doch keine drastische Steigerung von bis zu 500%. Unsere Satzung 2015+ sichert darüber hinaus gleichermaßen die Arbeitsplätze bei der ELW und bei den privaten Reinigungsfirmen und Hausmeisterdiensten. Auch der städtische Etat bleibt im Lot, denn eine starke Ausweitung des Leistungsspektrums und des Personals belastet nicht nur die Gebührenzahler, sondern zu fast einem Viertel immer auch den städtischen Etat.“
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Initiative „Gehwegreinigung in Bürgerhand (GiB)“
Ansprechpartner (benannte Vertreter der Ortsteil-Initiativen):
Foto: GiB