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Mit einem Feuerwerk das neue Jahr begrüßen – für viele ein Muss. Wer in der Silvesternacht Raketen und Böller abschießt, muss aber auch die Gefahren beachten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann gefährlich sein und zu Personenschäden führen, im schlimmsten Fall können auch Gebäude in Brand gesetzt werden.
Aus diesem Grund weist die Stadt darauf hin, dass Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen angezündet werden dürfen. Auch neben Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.
Für die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen und alle ihre Außenstellen gilt ebenfalls ein Verbot von Feuerwerk. Wer gegen diese Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
„Ich appelliere an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, dass sie beim Kauf, bei der Lagerung zu Hause und beim Abbrennen von Feuerwerk die erforderliche Sorgfalt walten lassen und insbesondere Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen“, betont Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz. Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) verboten ist!
Bunte Raketen, rote Chinaknaller und riesige Schussbatterien dürfen zum Jahreswechsel nicht fehlen. Doch mit ihnen kommt die Sorge: Wo parke ich das Auto am sichersten?
Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Autodach oder der Motorhaube landet, verursacht meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.
Fliegen Feuerwerkskörper jedoch aus kurzer Entfernung auf das Auto und brennen in direktem Kontakt ab, können Brand- und Schmauchspuren sowie zerspringende Scheiben die Folge sein. Für derartige Schäden haftet der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.
Allen, die auf Nummer sicher gehen wollen, rät Wolfgang Herda, Verkehrsexperte beim ADAC Hessen-Thüringen: „Parken Sie Ihr Fahrzeug in der Silvesternacht mit Bedacht, am Besten in einer Garage oder in ruhigen Seitenstraßen. Parkmöglichkeiten in der Nähe von Großveranstaltungen bergen immer ein erhöhtes Risiko für Schäden.“
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Feuerwerk an Silvester
Um Gefahren zu vermeiden, sind folgende Regeln beim Einsatz von Feuerwerk zu beachten:
Hält sich jemand nicht an die "Spielregeln" droht eine Ordnungswiedrigkeit. Diese können im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.
Symbolfoto