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Die Wiesenstraße im Biebricher Mosbachtal wird gerne als Verbindung zwischen Waldstraße und Erich-Ollenhauer-Straße genutzt. Die Verkehrspolizei Wiesbaden macht beim unerlaubten Abkürzen jetzt Ernst.
Bei zwei durchgeführten Schwerpunktkontrollen wurden über 60 Kraftfahrzeuge kontrolliert, von denen 40 das Durchfahrtsverbot missachtet haben. Zusätzlich hat die Verkehrspolizei ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Gurtpflicht eingeleitet und eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Trauriger Höhepunkt der Kontrollen: Eine Fahrerin hatte zwei Kleinkinder ungesichert auf der Rückbank im Auto. Ihr wurde bis zum Eintreffen der erforderlichen Kindersitze die Weiterfahrt untersagt und gegen sie wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das dann von der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel weiter betrieben und entschieden wird.
Für die Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot werden nach dem neuen Bußgeldkatalog jetzt 50 Euro fällig, nicht mehr wie bisher nur 35 Euro.
„Der erhöhte Betrag hilft bei der Förderung der Einsichtsfähigkeit bei den Verkehrssündern, dass Durchfahrtsverbote nicht ohne Grund angeordnet werden und die Missachtung kein banales Kavaliersdelikt darstellt“, sagt Winnrich Tischel, der Leiter des Straßenverkehrsamtes.
Die Kontrollen haben die Beschwerden aus der Bürgerschaft und des Ortsbeirates bestätigt, wonach die Strecke gerne als Abkürzung zwischen Waldstraße und Erich-Ollenhauer-Straße genutzt wird.
„Nicht nur für die Anliegerinnen und Anlieger, sondern auch für Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder und andere, die den Wirtschaftsweg dort nutzen, ist dieser unerlaubte Durchgangsverkehr ärgerlich und vollkommen unnötig“, stellt Tischel fest.
„Die Kontrollen werden deshalb in den kommenden Wochen fortgesetzt. Ich appelliere an die Verkehrsteilnehmer, sich an das Durchfahrtsverbot zu halten.“
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