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Der Jahresbericht 2023 zur Umsetzung des Kulturentwicklungsplans (KEP) liegt vor und wurde am Dienstag, 9. Januar, vom Magistrat zur Kenntnis genommen.
„Im vergangenen Jahr konnten wir eine Vielzahl von Projekten aus dem Kulturentwicklungsplan erfolgreich voranbringen. Dies entspricht der hohen Wertschätzung, die die Wiesbadener Kultur in der Stadtgesellschaft genießt. Dies kommt besonders in den Beschlüssen zum Haushalt 2024 deutlich zum Ausdruck. Trotz angespannter Finanzlage sind in der institutionellen Kulturförderung die Zuschüsse fortgeschrieben worden“, sagt Kulturdezernent Dr. Hendrik Schmehl zum aktuellen Jahresbericht zur Kulturentwicklung.
An Schwerpunkten des Jahres 2023 sind beispielhaft die längerfristig angelegten Vorhaben zur Digitalisierung der Förderverfahren im Kulturamt, der Sichtbarkeit von Kultur im öffentlichen Raum oder das Raumkataster für Kulturnutzungen zu nennen. Auch bei der Kulturellen Bildung und Teilhabe sind diverse neue Impulse zu verzeichnen. Bemerkenswert war auch die verstärkte Nutzung der Stadtbibliotheken nach dem Wegfall der Bibliotheksgebühren.
Die migrantische Stadtgeschichte sichtbarer herauszustellen, haben verschiedene Projekte aus dem Bereich Kulturelles Erbe zum Ziel. Die Überblicksdarstellung “Wiesbaden und die Migration“ nimmt die Zeit nach 1945 in den Blick. Sie ist 2023 fertiggestellt worden und erscheint in der Reihe der “Schriften des Stadtarchivs Wiesbaden“. Weiterhin arbeitet das Stadtarchiv an der Erschließung relevanter Aktenbestände der Ausländerbehörde. Hierzu zählen in erster Linie Einzelfallakten auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis.
Das digitale Förderverfahren ermöglicht den zu Fördernden, ihre Anträge papierlos zu stellen. Auch einzureichende Belege und andere Unterlagen werden künftig einfach hochgeladen. Das für die Kultureinrichtungen oft umständliche Zusammenstellen von Papierunterlagen und das Hin- und Rücksenden entfallen. Daneben vereinfacht sich auch die Antragsbearbeitung im Kulturamt dank standardisierter Abläufe. Im Zuge einer vom Kulturamt eigenständig vorgenommenen Marktrecherche wurde die Fördersoftware ‘Fundgarden‘ identifiziert, die die speziellen Anforderungen an kommunale Förderprozesse erfüllt.
Die konzeptionellen Vorarbeiten begannen im Herbst 2022. Die Implementierung läuft seit Spätsommer 2023. Als erster Meilenstein wurde die Antragsplattform, nach Testung durch hiesige Kulturakteurinnen und -akteure, im September in Betrieb genommen. Die Förderplattform ermöglicht zudem Auswertungen (Reporting-Funktion), die für den Aufbau einer regelmäßigen Kulturberichterstattung benötigt werden.
Die in Kürze anstehende Freischaltung der öffentlichen Rechercheplattform für kulturell nutzbare Immobilien ermöglicht Kulturschaffenden, jederzeit gezielt nach geeigneten Räumlichkeiten zu suchen. Dafür sind Suchfilter nach Nutzungsart, Lage in der Stadt, Technik- und IT-Ausstattung, Barrierefreiheit und weiterem eingerichtet. Darüber hinaus wird es möglich sein, Mietangebote zu veröffentlichen und Leerstände zu melden. Zusammen mit der Rechercheplattform wird eine Servicestelle eingerichtet. Diese wird zur Beratung im konkreten Einzelfall zur Verfügung stehen und die Datenbank auf dem Laufenden halten. Für einen reibungslosen Lauf aller Funktionen waren im Berichtsjahr diverse Überarbeitungen der bereits entwickelten Plattform sowie Datenabgleiche erforderlich. Der Onlinestart wird voraussichtlich im Laufe des Februars erfolgen.
Seit Inkrafttreten der neuen Bibliothekssatzung am 1. August 2022 ist die Nutzung der Stadtbibliotheken für alle kostenlos. Gerade für Menschen in schwieriger finanzieller Lage baut diese Neuerung Zugangshemmnisse zu Kultur- und Bildungsangeboten ab und vereinfacht es ihnen, sich in der Freizeit mit Literatur auseinanderzusetzen. In dem zurückliegenden Jahr ist ein signifikanter Anstieg der Neuanmeldungen und der Mediennutzung zu verzeichnen.
Die zweite Jahreshälfte 2023 war von den Haushaltsberatungen geprägt. Für die institutionelle Förderung erfolgte erstmals die im Kulturentwicklungsplan vorgesehene Einbindung externer fachlicher Expertise zur Erarbeitung von Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung. Das zuvor durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung berufene Fachgremium bewertete die eingegangenen Anträge anhand der vom Kulturamt geprüften und kommentierten Antragsunterlagen.
Dessen Förderempfehlungen sowie eine Übersicht zu den vorliegenden Anträgen wurden der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Zwar konnten aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt die in Einzelfällen vorgeschlagene Erhöhung nicht gewechselt werden, aber die Einschätzungen der Expertenrunde trugen dazu bei, dass die Bedeutung der Förderung unterstrichen und keine Kürzungen vorgenommen wurden.
Der Ende 2020 beschlossene Kulturentwicklungsplan formuliert die Leitlinien und zentralen Handlungsfelder für die Kulturentwicklung Wiesbadens in den nächsten Jahren. Vorausgegangen war ein mehr als eineinhalbjähriger Planungs- und Beteiligungsprozess mit Kulturschaffenden sowie Bürgerinnen und Bürgern. Zur Umsetzung des KEP ist das Kulturamt beauftragt, den Umsetzungsprozess, insbesondere die zu bearbeitenden Handlungsfelder und Maßnahmenvorschläge, kontinuierlich fortzuführen. Über den Stand der Umsetzung wird zur Information der städtischen Gremien und der Öffentlichkeit einmal im Jahr schriftlich berichtet. Darüber hinaus befasst sich der Kulturbeirat in seinen Arbeitssitzungen regelmäßig mit dem Fortgang der Kulturentwicklung.
„Die Kultureinrichtungen, Initiativen, Künstlerinnen und Kulturakteure zu unterstützen und ihre Angebote zu sichern, ist gerade in herausfordernder Zeit ein zentrales Anliegen der Kulturpolitik in Wiesbaden“, betont Kulturdezernent Dr. Schmehl. „Der Bericht zur Kulturentwicklung dokumentiert einmal mehr die Vielfalt des Kulturangebots in Wiesbaden und das konstruktive Miteinander der Akteurinnen und Akteure.“
Hier der "Bericht zur Umsetzung des Kulturentwicklungsplan Wiesbaden 2023" zur Einsicht
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