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In der Nacht vom 29. auf 30. Oktober wurden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Jedoch hat dies für Rehe und Wildscheine keinerlei Wirkung, sie sind wie gewohnt in der Dämmerung unterwegs.
Insbesondere die Morgenstunden werden so zur Falle für Tier und Mensch. Zwischen 6:00 Uhr und 8:00 Uhr morgens ist das Risiko für einen Zusammenstoß besonders hoch. Am Abend wird es eine Stunde früher dunkel. Die Dämmerungsphase beginnt bereits gegen 17:00 Uhr und fällt damit ebenfalls in die Rush-Hour.
In dieser Zeit ist besonders vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren.
„Tiere kennen weder Verkehrsregeln noch Uhrzeit. Daher sollten Verkehrsteilnehmer in den Wochen nach der Zeitumstellung besondere Vorsicht walten lassen. Nur mit ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug behalten Autofahrerinnen und Autofahrer den Überblick und kommen bei einer Gefahrenbremsung rechtzeitig zum Stehen“, erklärt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen.
Wenn ein Tier am Straßenrand steht, sollte der Fahrer, die Fahrerin, kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Die Augen der Wildtiere sind deutlich lichtempfindlicher als die des Menschen, das Fernlicht blendet und macht orientierungslos. Der Hupton hilft Wildtieren, sich akustisch zu orientieren und zu flüchten. Falls eine Kollision unvermeidbar ist, sollte der Autofahrer:in nicht riskant ausweichen, sondern das Lenkrad gut festhalten und bremsen. Ein unkontrolliertes Ausweichmanöver erhöht das Unfallrisiko, besonders wenn das Auto in den Gegenverkehr gerät oder die Fahrt am Baum endet.
Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein.
Im Interesse des Tierschutzes ist es nach einem Wildunfall Pflicht, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier suchen und erlösen kann. Die Polizei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus, die als Nachweis bei der Versicherung dient.
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Symbolfoto: HUK Coburg