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Die Corona-Zahlen steigen – auch in Wiesbaden. Kurz nach Beginn des neuen Schuljahres sorgten Corona-Fälle an zwei Wiesbadener Schulen für Aufsehen. Am vergangenen Freitag sprang dann die Corona-Ampel der hessischen Landeshauptstadt auf Gelb. Die Stadt hat bereits reagiert und am Sonntag mitgeteilt, dass ab Dienstag, 25. August, Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 50 Personen untersagt sind. Am Montagvormittag, 24. August, hat nun der Verwaltungsstab getagt und über mögliche weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beraten.
Entscheidungen hat das Gremium am Montag jedoch noch keine getroffen. Am kommenden Mittwoch, 26. August, soll erneut getagt und die Lage beurteilt werden. Dann könnten weitere Verschärfungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen werden.
Eine Einschränkung müssen Wiesbadenerinnen und Wiesbadener bereits ab morgen, Dienstag, 25. August, beachten. Dann sind Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 50 Personen per Allgemeinverfügung untersagt. Veranstaltungen, die diesen Rahmen übersteigen, sind bis mindestens Montag, 21. September, genehmigungspflichtig. Neben Privatfeiern im öffentlichen und nicht-öffentlichen Raum sind auch Kulturangebote wie Theater oder Kinos im Sinne von §1 Abs. 2b der CoKoBeV von der Verschärfung betroffen.
Die ausführliche Allgemeinverfügung kann ab Dienstag, 25. August, auf www.wiesbaden.de eingesehen werden.
Wiesbadens Stadtoberhaupt Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz erklärten nach der Sitzung am Montag: „Die Lage ist sehr dynamisch, das kann sich alles schnell ändern. Wir müssen die aktuelle Lage und Entwicklung im Auge behalten.“
Gemeinsam erinnern sie die Bürgerinnen und Bürger daran, ihrer Verantwortung nachzukommen und sich weiterhin an die geltenden Hygieneregeln zu halten. Insbesondere weisen sie darauf hin, dass Alltagsmasken nicht nur in Geschäften und auf dem Wochenmarkt, sondern auch in Bussen und Bahnen getragen werden müssen – und zwar so, dass sie Mund und Nase bedecken. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einer Strafe rechnen: Seit dem 13. August wird das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV ohne Vorwarnung mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Die Kontrollen in Wiesbadens Bussen wurden ausgeweitet.
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Symbolfoto