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Die Geistermasken liegen bereit, die Kürbisse sind schon ausgehöhlt - Halloween steht vor der Tür. Am Donnerstagabend, 31. Oktober, werden wieder viele Kinder und Jugendliche gruselig maskiert durch die Straßen ziehen und an den Haustüren klingeln und von den Bewohnern Süßes verlangen. Sollt es nichts geben, „rechen“ sich Zombies, Skelette und Vampire mit saurem. Damit die Streiche ohne Folgen bleiben sollten Eltern ihren Kinder über Konsequenzen von üblen Halloween-Scherzen aufzuklären.
In den vergangenen Jahren kam es in Wiesbaden immer häufiger zu beschmierten Häuserfassaden und beschädigten Pkws. Die Polizei appelliert deshalb an die Kinder die Scherze nicht zu übertreiben, denn „Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt!". So haben diese Streiche in Einzelfällen auch ein juristisches Nachspiel. Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckel oder auch das Beschmieren von Autos gehört zwischenzeitlich leider zum Repertoire der "Gespenster".
Für viele Hausbesitzer entstanden in den letzten Jahren erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden, vor denen die Umherziehenden keinen Halt machten.
Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern beziehungsweise ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.