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Seit einigen Tagen sieht man wieder, besonders in den Abendstunden, die orange leuchtenden ausgehöhlten Kürbislaternen, die in Vorgärten und an Haustüren stehen und die teils triste Herbstzeit ein Stück bunter erstrahlen lassen.
Diese zurecht geschnitzten Grusel-Gesichter in den Rüben sind ein typisches Symbol für Halloween und heißen in den USA „Jack O´Lantern“. Der keltische Brauch ist bereits über 2000 Jahre alt und von England nach Amerika und von dort über Frankreich nach Deutschland gekommen.
Aber der Reihe nach. Halloween war ein Herbstfest der Druiden im alten England. Man glaubte damals, dass es die einzige Nacht des Jahres sei, in der Hexen und Geister leibhaftig auf der Erde herumspukten.
Der 31. Oktober war bei den Kelten der letzte Tag des Jahres, denn sie hatten einen anderen Kalender als wir heute. Der Sommer wurde mit großen Feuern verabschiedet und gleichzeitig der Winter begrüßt. Die Menschen bedankten sich bei ihrem Sonnengott (mit Namen „Samhain“) für die Ernte, die sie in der warmen Jahreszeit eingebracht hatten und gedachten an diesem Tag auch der Seelen der Verstorbenen.
Der Sonnengott wurde nun, zu Beginn der dunklen Winterzeit von dem keltischen Gott der Toten, abgelöst. Hier kann man Parallelen zum heutigen katholischen Feiertag Allerheiligen erkennen. Auch im Namen des Gruselfestes ist dies verankert. Er setzt sich aus „All Hallows“, was im Deutschen „Aller Heiligen“ heißt, und „Eve“ oder auch keltisch „E´en“, auf Deutsch „Abend“, zusammen. Allerheiligen wird am ersten November gefeiert und Halloween ist halt der Abend davor.
Es gibt viele Bräuche um das Fest des Kürbisses. Einige, wie das Verkleiden und die Laternenumzüge, sind in Deutschland bereits fester Bestandteil der Kultur geworden. Aber auch die Streiche, die als Bestrafung für das „Nicht-Herausgeben“ von Süßem sind jedem Kind bekannt. Wo Allerheiligen nur in vorrangig katholischen Familien zelebriert wird, ziehen sich die Halloweenbräuche durch ganz Deutschland.
Auch in diesem Jahr werden viele Kinder in der Region wieder maskiert durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl eines üblen Streiches oder einer süßen Spende stellen. Und viele Menschen geben gern, was sie an Leckereien im Haus oder sogar extra für die Kinder besorgt haben. Aber oft wird der Schabernack trotzdem getrieben, was wohl auch irgendwie dazugehört. Und ein kleiner Streich ist ja durchaus auch zu verschmerzen, nur oft wird es damit auch arg übertrieben. Es verfehlt den Sinn des Festes, wenn die Besitztümer der Besuchten beschädigt werden oder gar Personen durch leichtsinnige Vorhaben unabsichtlich verletzt werden.
Die Polizei Wiesbaden appelliert an die Kinder die Scherze nicht zu übertreiben, denn „Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt!“. So haben viele dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel. Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckeln und Sprengen von Briefkästen oder auch das Beschmieren von Autos gehört zwischenzeitlich leider zum Repertoire der "Gespenster". Für viele Hausbesitzer entstanden in den letzten Jahren erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden, vor denen die Umherziehenden keinen Halt machten. Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern beziehungsweise ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.
Daher wünscht sich die Polizei Wiesbaden vor allem, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten, ihre Kinder über Konsequenzen von üblen Halloween-Scherzen aufklären. Sie müssen schließlich auch die Folgen der Scherze ihrer Sprösslinge vor den Nachbarn oder der Polizei rechtfertigen.
Schließlich soll Halloween jedem Spaß machen!