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Eine Spielszene in der Auswärtspartie des SV Wehen Wiesbaden hat am Montag zu einem Einspruch beim DFB gegen die Wertung des Spiels geführt. Anlass ist das nicht gegebene Treffer in der 26. Spielminute von Manuel Schäffler. Das Tor wurde nach Eingriff des Videoschiedsrichters Florian Heft (VAR) nicht gegeben, weil die Kugel nach einem Dresdner Angriff im Aus war. Den Bericht vom Spiel können Sie hier nachlesen.
Der SVWW-Einspruch wird dabei auf §17 Nr. 2c) RuVO begründet, nach dem die Rücknahme des SVWW-Führungstreffers nach Intervention durch den VAR regelwidrig erfolgte und diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.
„Dass Übersehen wurde, dass der Ball bereits im Toraus war, führte zunächst zu einem Vorteil für Dynamo und nicht für uns. Zudem lagen zwischen dem Toraus und der Torerzielung so lange Zeit und so viele Zwischenschritte, dass von einem auch nur entfernten Einfluss auf die Torerzielung keine Rede mehr sein kann, vielmehr ist dies dann aus unserer Sicht ganz klar eine neue Spielsituation“, begründet Nico Schäfer, Sprecher der Geschäftsführung beim SVWW, den Einspruch.
„Mit der Einführung des VAR wird in Deutschland Pionierarbeit geleistet, so dass es immer wieder zu Anpassungen auf Grund von strittigen Situationen kommen muss. Wir sind zwar der Überzeugung, dass der VAR mit bestem Wissen mit einem entsprechenden Regelwerk eingeführt worden ist, dieses muss aber einer dauerhaften Überprüfung unterzogen werden. Dies wollen wir mit unserem Einspruch im Sinne des Fußballs erreichen“, betont Schäfer weiter.
Der aus dem Dresdner Heimbereich erfolgte Böllerwurf in Richtung SVWW-Keeper Lukas Watkowiak spielt bei dem Einspruch keine Rolle. „Wir haben bereits direkt nach dem Spiel gesagt, dass durch solche Vorkommnisse keine Spiele entschieden werden dürfen. Deshalb war trotz der Beeinträchtigung während des Spiels ein Einspruch auf Grund des Wurfs eines Knallkörpers nie ein Thema, außer wenn Lukas hätte nicht mehr weiterspielen können und dies somit einen direkten Einfluss auf den Spielausgang gehabt hätte. Wir sind der Meinung, dass ein darauf gestützter Einspruch gegenüber Dynamo Dresden und seinen Fans nicht mit dem Fairplay-Gedanken vereinbar wäre, selbst wenn das Regelwerk ihn hergegeben hätte“, erklärt Nico Schäfer. Der SVWW hat Dynamo Dresden bereits über seinen Einspruch vorab informiert.
Stefan Aigner hat seinen Einspruch gegen seine Rotsperre von drei Spielen vor der Verhandlung zurückgezogen. Aigner erhielt im Heimspiel gegen den Hamburger SV nach Videobeweis die Rote Karte. Wie Aigner dem Hessischen Rundfunk mitteilte, wäre bei der mündlichen Verhandlung eine Sperre von bis zu sechs Spielen möglich gewesen, wenn die Aktion als Tätlichkeit ausgelegt wird. Das entscheidende Signal sei im Vorfeld vom DFB-Sportrichter gekommen, der die Verhandlung geleitet hätte. Um dem Risiko zu entgehen, hatte der Spieler seinen Einspruch zurückgezogen.
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