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Die bestehende Bedrohung durch das Coronavirus und die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Pandemie lassen auch in Wiesbaden Großveranstaltungen nicht wie geplant zu. Auch wenn eine zahlenmäßige Definition von Großveranstaltungen hinsichtlich der Besucherzahlen für das Verbot bis zum 31. August noch zu aktualisieren ist, sind das Theatrium, die Rheingauer Weinwoche und auch das Stadtfest betroffen. Darüber beriet der Magistrat in seiner Sitzung am Dienstag, 28. April.
Das vom 12. bis 13. Juni geplante Theatrium kann nicht stattfinden. Eine Verlegung auf die Zeit nach dem 31. August ist nicht möglich. Für die Rheingauer Weinwoche, die vom 14. bis 23. August geplant war, wird geprüft, ob und wenn ja, welche Alternativen es geben könnte. Der Austausch mit den Winzern und dem Weinbauverband darüber sind in vollem Gange. In der bekannten Form kann die Rheingauer Weinwoche nicht stattfinden.
Das Stadtfest, das außerhalb der aktuellen Verbotsfrist (31. August) vom 25. bis 27. September geplant ist, könnte zwar stattfinden, jedoch ist der Planungsvorlauf so groß, dass die damit einhergehenden Kosten bei einer eventuell kurzfristigen Absage des Festes nicht zu stornieren wären.
Zudem gestaltet sich die Suche nach Sponsoren, die zur Refinanzierung der Veranstaltung notwendig sind, aufgrund der aktuellen Lage sehr schwierig. Eine verlässliche Planung des Festes kann in der aktuellen Situation nicht gewährleistet werden, so dass die Absage des Stadtfestes in Abwägung des wirtschaftlichen Risikos trotz des Datums im September notwendig ist.
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Symbolfoto