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Die Sommerzeit gilt seit dem vergangenen Wochenende in Deutschland. Die Uhren wurden um eine Stunde nach vorn gestellt. Das bedeutet, dass es jetzt morgens noch etwas länger dunkel und dafür am Abend länger hell ist. Der morgendliche Berufsverkehr fällt zunächst wieder in die Dämmerung – eine Zeit, in der auch Wildtiere unterwegs sind. Damit steigt auch das Risiko für Wildunfälle.
Nach der Umstellung auf die Sommerzeit steigt das Wildunfallrisiko jedes Jahr auf über 20 Prozent, hat der ADAC berechnet. Daher sollte man die Warnschilder besonders ernst nehmen.
Besonders gefährlich sind Landstraßen entlang hochstehender Felder und Hecken sowie durch Waldgebiete – auch dann, wenn keine Schilder auf den Wildwechsel hinweisen. „Tiere kennen keine Verkehrsregeln! Wir empfehlen deshalb, immer mit reduzierter Geschwindigkeit und vorausschauender Fahrweise unterwegs zu sein“, so Jürgen Lachner, Vorstandsmitglied für Verkehr, Umwelt und Technik des ADAC Hessen-Thüringen e.V. „Wer an kritischen Stellen statt mit 80 km/h nur 60 km/h unterwegs ist, hat deutlich bessere Chancen, sein Fahrzeug noch rechtzeitig anzuhalten“, erläutert er.
Neben einer vorsichtigen Fahrweise und angepasster Geschwindigkeit rät der Verkehrsclub, immer ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Taucht Wild am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren. Befindet sich Wild bereits auf der Straße, sollte versucht werden, es durch lautes Hupen von der Straße zu vertreiben. Mit den Scheinwerfern aufzublenden bewirkt eher das Gegenteil. Das grelle Licht verwirrt die Tiere und nimmt ihnen jede Orientierungsmöglichkeit, so dass sie verunsichert häufig einfach nur verharren und nicht weiterlaufen. Auf jeden Fall sollte man unter keinen Umständen unkontrolliert ausweichen, um eine Kollision mit entgegenkommenden Fahrzeugen zu vermeiden.
Kann der Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden, muss das Lenkrad gut festgehalten und kräftig gebremst werden. „Danach sollte die Unfallstelle gesichert und die Polizei oder der Jagdpächter informiert werden“, erklärt Jürgen Lachner. Wichtig für die Schadenregulierung mit der Versicherung ist die Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei oder dem Jagdpächter am Unfallort ausgestellt wird. Zudem dürfen verletzte oder tote Tiere nicht einfach mitgenommen werden.
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Symbolfoto: HUK Coburg