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Aufruf

Tierschutzverein Wiesbaden fordert Katzenhalter zur Kastration ihrer Tiere auf

Von Wiesbadenaktuell

Seit 20. Dezember ist die Katzenkastrationsverordnung in Kraft. Der Tierschutzverein für Wiesbaden ruft deshalb alle Katzenbesitzer auf, ihre Katzen alsbald kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen, bevor es im Frühjahr zu weiterem ungewolltem Katzennachwuchs kommt.

09.01.2018 08:53
Katzenhalter in Wiesbaden sind zum Handeln aufgefordert.

Der Wiesbadener Tierschutzverein appelliert an alle Katzenhalter, die neue Verordnung vom 20. Dezember 2017 umzusetzen und Samtpfoten grundsätzlich kastrieren zu lassen. Der Verein betont, dass nur so dem Anstieg an herrenlosen Katzen in Wiesbaden begegnet und viel Tierleid verhindert werden kann.

Miezen jetzt chippen lassen

Zur Umsetzung der neuen Verordnung ist es jetzt wichtig, schnellstmöglich alle Freigängerkatzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Am besten geschieht dies mittels Chip (Transponder), der – reiskorngroß – durch einen Tierarzt unter die Haut der Katze implantiert wird. Damit trägt das Tier seinen eindeutigen Personalausweis immer mit sich. Anschließend muss der Besitzer die Katze nur noch in einem kostenlosen Haustierregister registrieren zu lassen, wie zum Beispiel bei "Findefix" des Deutschen Tierschutzbundes. Wird ein vermisstes Tier aufgefunden, kann der Chip im Tierheim mittels eines kleinen Lesegerätes ausgelesen, dem Besitzer zugeordnet und zurückgebracht werden. Da Tattoos mit der Zeit verblassen und schlechter ablesbar sind, empfehlen wir den Mikrochip als Kennzeichnung.

Auch Stubentiger betroffen

Aber es ist auch bei Wohnungskatzen wichtig, diese zumindest kennzeichnen und registrieren zu lassen. Entwischt eine Wohnungskatze, kann diese dann ihrem Besitzer zugeordnet und in ihr Zuhause zurückgebracht werden. So können derzeit rund 8 von 10 Fundkatzen nur deshalb nicht an ihre Besitzer zurückgegeben werden, weil diese entweder nicht gekennzeichnet und/oder nicht registriert sind. Eine Kennzeichnung ohne Registrierung ist wertlos. Das ist vielen Tierbesitzern nicht bewusst.

Rechtssicherheit für das Tierheim

Die neue Verordnung hat für das Tierheim einen weiteren Vorteil, denn künftig können Fundtiere in Absprache mit dem Veterinäramt im Tierheim schneller kastriert und somit in Gruppen integriert werden, ohne Gefahr zu laufen, von einem Besitzer, der sich erst später meldet, wegen "Sachbeschädigung" angezeigt zu werden.

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Symbolfoto

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