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Die bisherigen Teilnehmerbeschränkungen bei Trauerfeiern in Trauerhallen fallen ab Samstag, 2. April, gemäß der in Hessen gültigen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV), weg. Somit werden die Trauerhallen auf Wiesbadener Friedhöfen ab Montag, 4. April, wieder voll bestuhlt sein. Auch sind in der neuen Verordnung keine verpflichtenden Abstands- und Hygieneregeln mehr vorgeschrieben.
Vor dem Hintergrund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzen in Wiesbaden empfiehlt die Friedhofsverwaltung jedoch, auch weiterhin während der Trauerfeier in den Trauerhallen eine medizinischen Mund- und Nasenmaske zu tragen. Im Eingangsbereich der Trauerhallen wird zukünftig mit einer entsprechenden Beschilderung auf diese Empfehlung hingewiesen.
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Symbolfoto