ANZEIGE
„Die Stadtverordneten haben am 15. Juli den Magistrat beauftragt, die Maßnahme Tempo 40/30 auf hochbelasteten Innenstadtstraßen umzusetzen. Das hätten sie nach der Rechtslage nicht tun dürfen. Der politische Wille der Mehrheit ist allerdings sehr wohl registriert worden“, teilt Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende mit. „Der Verkehrsdezernent wird das Thema weiterverfolgen und nach pflichtgemäßer Abwägung über die konkrete Antragstellung entscheiden.“
Umwelt- und Verkehrsdezernent Andreas Kowol sagt dazu: „Im Lärmaktionsplan 2020 des Landes Hessen und auch im Rahmen von DIGI-V waren und sind Geschwindigkeitsbegrenzungen auf hochbelasteten Innenstadtstraßen bereits vorgesehen. Ungeachtet der konkreten Zuständigkeitsfrage ist seit dem 15. Juli klar, dass auch die demokratisch gewählte Stadtverordnetenversammlung das Ziel einer moderaten Verkehrsberuhigung inhaltlich befürwortet. Hinzu kommt, dass auch der Ortsbeirat Mitte, der für weite Teile des Gebiets zuständig ist, schon zuvor Tempo 40 gefordert hatte. Und es wird ja zurecht immer wieder gefordert, die Ortsbeiräte ernst zu nehmen. Im Rahmen meiner Zuständigkeiten für die Straßenverkehrsbehörde, das Umweltamt und das Tiefbau- und Vermessungsamt wird deshalb das Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen weiterverfolgt und fachlich fundiert bearbeitet. Die andauernden Lärmgrenzwertverletzungen lassen uns auch formal gar keine andere Wahl.“
Der Oberbürgermeister hat auf Anraten des Rechtsamtes den Beschluss der Stadtverordneten formal - nicht inhaltlich – beanstandet. Das Rechtsamt betont in seiner Stellungnahme, dass die Zuständigkeit in dieser Frage ausschließlich beim Oberbürgermeister als örtlicher Ordnungsbehörde liegt. Als Ordnungsbehörde ist der Oberbürgermeister im Auftrag des Landes tätig. In Wiesbaden ist die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde an den Verkehrsdezernenten delegiert.
Die von den Stadtverordneten ins Spiel gebrachte Idee der dauerhaften Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 Stundenkilometer beziehungsweise 30 Stundenkilometer nachts auf den hochbelasteten Hauptachsen, kann somit trotz der formalen Beanstandung von den zuständigen Fachämtern des Verkehrsdezernats in eigener Zuständigkeit weiterverfolgt werden.
„Die schon heute vorliegenden Berechnungen des Tiefbau- und Vermessungsamtes und des hessischen Umweltministeriums zeigen, dass die Idee der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich sinnvoll und fachlich geboten ist, insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung“, betont Kowol.
Die Stadtverordneten hatten in der letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, in einem Verkehrsversuch jeweils in der unteren Schiersteiner Straße, der Schwalbacher Straße, der Moritz- und Oranienstraße, dem Kaiser-Friedrich-Ring, dem Bismarckring, der Seerobenstraße, der Bahnhofstraße, der Bleichstraße und der Emser Straße die Höchstgeschwindigkeit auf 40 Stundenkilometer und zwischen 22:00 und 6:00 Uhr auf dem Kaiser-Friedrich-Ring, dem Bismarkring und in der Seerobenstraße auf 30 Stundenkilometer zu drosseln.
Aufgrund der in der Sitzung angemeldeten Bedenken des Rechtsdezernenten wegen fehlender Zuständigkeit, hatte der OB das Rechtsamt um Prüfung gebeten.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Symbolfoto