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Die Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, die am 28. April in Kraft getreten sind, hatte am Dienstag bei einer Geschwindigkeitsmessung im Bereich der Ludwig-Erhard-Straße in Dotzheim für viele Autofahrerinnen und Autofahrer unangenehme Konsequenzen.
Den meisten Betroffenen war es offenbar nicht bewusst, „dass die Änderung mancher Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung unter anderem auch Auswirkungen auf die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen hat“, so Markus Hoffmann von der Polizei Wiesbaden.
Bereits bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird nun ein Monat Fahrverbot verhängt. Fahrverbote drohen innerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und außerorts von 26 km/h.
Bei der Tempokontrolle in der Ludwig-Erhard-Straße wurden im Verlauf des Tages 1.209 Fahrzeuge gemessen, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit teilweise erheblich überschritten. Davon müssen 193 Fahrerinnen und Fahrer sogar mit einem Fahrverbot rechnen.
Vier Autos waren mit über 100 km/h unterwegs und beim traurigen Spitzenreiter des Messtages haben die Beamten eine Geschwindigkeit von 106 km/h festgestellt. Dieser muss sich nun auf zwei Punkte in Flensburg, 280 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot einstellen.
Über die durchgeführte Messung der Polizei hatten wir am Montag in unserem Artikel “Tempokontrollen: Hier wird in den nächsten Tagen geblitzt“ berichtet.
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Symbolfoto