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Nachtflugverbot Frankfurter Flughafen

Über 200 Starts und Landungen im Mai

Nach dem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Nachtflugverbot bestätigt hat, veröffentlicht das Hessische Ministerium für Wirtschaft die Flugbewegungen in der Zeit von 23:00 Uhr und 5:00 Uhr. 217 Starts beziehungsweise Landungen wurden im Mai durchgeführt. Umweltdezernent Arno Goßmann kritisiert die große Zahl an Ausnahmen und will dies in der nächsten Fluglärmsitzung thematisieren.

11.06.2012 21:42

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft veröffentlicht, nach dem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Nachtflugverbot bestätigt hat, auf ihrer Homepage die Flugbewegungen des Frankfurter Flughafens in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Vom 1. Mai bis 31. Mai wurden insgesamt 217 Flugbewegungen in der Nachtzeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr durchgeführt. Die Haupttage waren der 11. Mai mit 58 bzw. 19. Mai mit 54 Flugbewegungen. Gerade mal an drei Tagen im Mai gab keine Flugbewegungen (2. Mai, 7. Mai und 26. Mai). Der Großteil der aufgelaufenen Fälle bezieht sich auf verspätete Starts in der Zeit von 23:00 Uhr bis 0:00 Uhr. In wenigen Fällen gab es erforderliche Hilfsflüge, die in dieser Statistik enthalten sind.

Thema in der nächsten Kommission am 25. Juni

Als „in dieser Form inakzeptabel“ hat der Wiesbadener Bürgermeister und Umweltdezernent Arno Goßmann die jetzt bekannt gewordenen Ausnahmen vom Nachtflugverbot bezeichnet. „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein generelles Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr morgens festgesetzt. Es kann nicht sein, dass dieses nun durch jede Menge Ausnahmegenehmigungen ausgehebelt wird“, so Goßmann.

Der Wiesbadener Umweltdezernent betonte, dass er diese Tatsache spätestens bei der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission am 25. Juni thematisieren werde. „Dann wird sich das Land auch in größerer Runde erklären müssen, wieso Ausnahmen vom Nachtflugverbot in dieser großen Zahl genehmigt würden.“

Verbindliche Regelungen gefordert

Für Bürgermeister Goßmann zeigt sich, dass gerade die jetzt bekannt gemachten Ausnahmegenehmigungen ein Beispiel dafür seien, dass dringend verbindliche Regelungen festgesetzt werden müssten, die auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes genügten. „Ob hierfür das vom Land Hessen angekündigte so genannte ‚Planklarstellungsverfahren‘ der richtige Weg ist, darf getrost bezweifelt werden“, so Goßmann skeptisch. „Allerdings“, appelliert der Wiesbadener Bürgermeister abschließend, „könnte das Hessische Verkehrsministerium durch eine restriktivere Genehmigungspraxis für Ausnahmen vom Nachtflugverbot auch selbst dazu beitragen, die Situation deutlich zu entspannen.“


Symbolfoto

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