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Der Vorstand der HGON äußert sich in einem neunseitigen Dokument zu den zurzeit bekannten Planungen der Stadt Wiesbaden, einen neuen Stadtteil mit Gewerbegebiet zwischen Erbenheim und Kastel zu bauen (hier geht es zur kompletten Stellungnahme).
Nach der Bewertung aller bekannten Fakten kommt der Vorstand der HGNO zu folgender Einschätzung: „Nachdem zum aktuellen Zeitpunkt bekannten Informationsstand stellt sich die beabsichtigte Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld / Kalkofen für den HGON-AK weiterhin als grundlegend problematisch und in seinem Umfang und Ausmaß als für die Stadtentwicklung Wiesbadens nicht zwingend erforderlich dar, weswegen der mit dem Vorhaben verbundene Verlust an meist landwirtschaftlich genutzten (Frei-) Flächen und die Auswirkungen für die auf dem Gebiet liegenden Schutzfunktionen – insbesondere auch die Klimafunktionen: Kaltluftentstehung und Luftleitbahnen – aus unserer Sicht nicht ausreichend begründbar ist. Zudem zeigen sich bereits eine Reihe weiterer Schwierigkeiten, die hohe planerische, technische und nicht zuletzt auch genehmigungsrechtliche Anforderungen an das Vorhaben stellen. Daher sollten mögliche Alternativen untersucht werden, wie das Ausschöpfen zunächst der innerstädtischen sog. Impulsräume und Potentiale sowie eine großräumige Betrachtung und Kooperation für Stadtentwicklungen mit den Nachbargemeinden.“
Stadtplanungsamtsleiter Camillo Huber-Braun unterstützt die Einschätzung und Aussagen von SEG Geschäftsführer Roland Stöcklin, dem es bei den Planungen darum geht, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Huber-Braun ergänzt: „Unser Ziel ist es, Wohnen und Arbeiten an einem Standort möglich zu machen sowie eine „gute Mischung“ von unterschiedlichen Wohnformen zu realisieren.“ Die Gestaltung der Plätze, Grünanlagen und Spielplätze in einem „bunten Stadtteil“ von hoher Lebensqualität stehen für Huber-Braun im Mittelpunkt. Es gelte, eine Entwicklung wie in den Sechziger- und Siebzigerjahren zu verhindern, „als Flächen zubetoniert wurden“ und regelrechte Gettos entstanden. „Das Ostfeld wird auch im Naturschutz innovativ“, sagt er und rät, sich an internationalen Vorzeigeprojekten zu orientieren.
Stöcklin ist es wichtig, klarzustellen, dass von dem 450 Hektar großen Entwicklungsbereich lediglich 110 Hektar genutzt werden. Die übrigen 340 Hektar bleiben der Natur und der Landschaft vorbehalten. Der Flächenverbrauch wird durch das Bestreben, ein kompaktes und dichtes Stadtquartier zu bauen, deutlich minimiert. Es werden sensible Bereiche für Natur und Landschaft, wie zum Beispiel das Biotop Kalkofen, von Änderungen ausgenommen. Zudem ist ein flächenübergreifendes Biotopverbundsystem geplant, durch das die stadtklimatischen Funktionen und einige landwirtschaftliche Flächen erhalten sowie Arten- und Lebensgemeinschaften durch die Grünraumvernetzung gefördert werden. Die konkrete Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen werden im weiteren Planungsprozess genau untersucht.
„Derzeit haben wir es mit einer artenarmen, ausgeräumten, konventionell bearbeiteten landwirtschaftlichen Fläche zu tun, deren ökologischer Wert sehr gering ist“, so Stöcklin. Durch die neue Bebauung würden nur Flächen geringer ökologischer Qualität in Anspruch genommen. Gleichzeitig bestünde die Chance, die restlichen Freiflächen aufzuwerten, damit der Artenreichtum an Insekten und Vögel sich erhöht.
Der Bedarf von neuem Wohnraum in den Ballungsgebieten ist ungebrochen, wie der allgemeine Trend in Deutschland zeigt. Die von der SEG mbH beauftragte Studie von empirica zeigt im Zeitraum zwischen 2025 bis 2050 ein Defizit von zirka 11.000 Wohneinheiten, die Prognosen des Instituts für Wohnen und Umwelt sogar ein Defizit von über 20.000 Wohneinheiten. Dies verdeutliche die Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs im oben genannten Zeitraum. Das Ostfeld werde nicht für morgen, sondern für übermorgen geplant, so Stöcklin.
Die Planungen befinden sich mit dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen in einem Stadium, in dem noch keine detaillierten Aussagen über Fragestellungen, die den jetzigen Kenntnisstand überschreiten, gemacht werden können. Dies ist erst im Zuge der Bauleitplanverfahren der Fall. Die vorliegende Planung basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Gutachten und Analysen, die dazu angefertigt wurden, die grundsätzlichen Voraussetzungen der Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu klären. Dabei hat sich im Ergebnis gezeigt, dass diese Voraussetzungen gegeben sind.
Mit dem vorliegenden Strukturkonzept wurde ein erstes Konzept entwickelt und damit Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, die es im weiteren Planungsprozess zu konkretisieren gilt. In diesem Zusammenhang wird auch die Verkleinerung des Entwicklungsbereichs um das Gewerbegebiet B2 zu diskutieren sein.
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Foto: Grafik SEG (bearbeitet)