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Nachdem die Landeshauptstadt Wiesbaden am Freitagvormittag bereits im Rahmen sogenannter Allgemeinverfügungen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern, in geschlossenen Räumen und im Freien, untersagt sowie Vorschriften für die Quarantäne erlassen hat, sind nun im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 150 Teilnehmern im Stadtgebiet verboten worden.
Die Anordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft und gilt bis einschließlich Freitag, 10. April.
Der Veranstaltungsbegriff ist weit gefasst: Hierunter fallen nicht nur Sportereignisse mit einer entsprechenden Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Tanzveranstaltungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs- und Gesellschafterversammlungen.
Die Verfügung enthält eine Reihe von Ausnahmen für Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens, (Lebensmittelhandel, gastronomische Einrichtung zur Verabreichung von Speisen, etc.).
Öffentliche und private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit weniger als 150 Teilnehmenden dürfen nur noch durchgeführt werden, wenn
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der 0611 / 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter 0800 / 5554666 ist zudem täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar. Mehr Informationen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
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Foto: Gerd Altmann; Pixabay (bearbeitet) / Logo Landeshauptstadt Wiesbaden (bearbeitet)