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Erfreulicherweise hat sich die Wetterlage bezüglich des Niederschlags seit Oktober entspannt. Deshalb hebt die Landeshauptstadt Wiesbaden das am Mittwoch, 10. Juli, erlassene Verbot der Wasserentnahme an allen Bächen (Fließgewässer 2. und 3. Ordnung) mit sofortiger Wirkung auf.
Auch für den Rheingau-Taunus-Kreis und Main-Taunus-Kreis gilt die Aufhebung des Verbots.
Die Restriktion war zum Schutz der in den Bächen lebenden Tiere erforderlich gewesen. Angesichts der Niederschläge der vergangenen Wochen hat sich die Situation jedoch wieder entspannt. Die Stadt bedankt sich bei den Betroffenen für das Verständnis.
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Symbolfoto