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Um die in den Waldwiesentälern Rabengrund, Goldsteintal, Kellersbachtal und Weilburger Tal vorkommenden seltenen Pflanzen und wildlebenden Tiere bestmöglich zu schützen, gelten für die Besucher dieser Naturschutzgebiete auch in Corona-Zeiten ganz bestimmte Verhaltensregeln.
Besonders wichtig ist das Einhalten des Wegegebots, das heißt sich weitgehend auf den vorhandenen Wegen aufzuhalten. Die Rast auf einer Decke sollte nicht weiter als 10 Meter von den Wegen entfernt stattfinden. Eingezäunte Flächen dürfen grundsätzlich nicht betreten werden. Außerdem nicht erlaubt sind Freizeitaktivitäten auf den Wiesen, wie zum Beispiel Grillen, Ballspiele und Radfahren. Zum Schutz des Wildes und der Pflanzen sind Hunde unbedingt anzuleinen und verursachte Abfälle mitzunehmen.
Schutzgebiete zeichnen sich durch eine Vielzahl seltener Pflanzen wie zum Beispiel Orchideen und einer Reihe kaum noch vorkommender Blütenpflanzen aus. Diese sind aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegenüber Störungen wie Trittschäden, Ausgraben durch Hunde oder indirekte Düngung durch Abfälle besonders gefährdet.
So sind im Rabengrund aufgrund von fehlerhaftem Nutzerverhalten seltene Pflanzenarten wie das Rautenfarn Mondraute und die Orchidee Herbstwendelwurz bereits verschwunden. Bestände des Brand-Knabenkraut und der Grünen Hohlzunge, beides seltene Orchideenarten, sowie das Kleine Mädesüß, ein Rosengewächs, sind erheblich zurückgegangen.
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Symbolfoto