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Als „äußerst bedauerlich“ bezeichnet Bürgermeister und Umweltdezernent Arno Goßmann die Absage des Landes Hessen, an einem Lärmpakt zugunsten der Anwohner der neu zu bauenden Schiersteiner Brücke teilzunehmen.
„Wir haben dem Land vorgeschlagen, beim Neubau der Brücke auch an den Lärmschutz der Anlieger zu denken und in diesem Zusammenhang einen Lärmpakt von Bund, Land und Kommune ins Spiel gebracht“, so Goßmann. Leider habe der zuständige Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) diese Kooperation nun abgelehnt. „Für mich ist es bedenklich, wenn sich das Land noch nicht einmal auf die Idee eines Lärmpaktes einlassen will und damit die Stadt beim Lärmschutz im Regen stehen lässt“, kommentiert der Umweltdezernent die Haltung des Landes.
In seinem ablehnenden Bescheid hat der Hessische Verkehrsminister darauf hingewiesen, dass der Bund für den Ausbau von Autobahnen zuständig sei und das Land daher einem Lärmpakt nicht beitreten könne. Dieses Argument lässt Umweltdezernent Goßmann aber nicht gelten: „Erstens könnte sich das Land ja an den Verhandlungen mit dem Bund beteiligen und eine finanzielle Beteiligung erst einmal zurückstellen. Und zweitens reduzieren mögliche Lärmschutzwände auch die Luftschadstoffbelastung durch den wachsenden Verkehr auf der Brücke. Wenn man aber Maßnahmen zur Reduzierung von Luftbelastung und Lärm ablehnt, dann darf man sich über den Protest der Bevölkerung nicht wundern.“
Goßmann hofft nun auf weitere Gespräche, um in Sachen Lärm- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung doch noch voranzukommen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die neu zu bauende Schiersteiner Brücke über den Rhein setzt sich die Landeshauptstadt Wiesbaden für möglichst umfangreichen Lärmschutz ein. Dies können vor allem Lärmschutzwände leisten, da die Finanzierung von passiven Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzfenster nur die Lärmbelastung in den Innenräumen reduziert. Neben einer Reduzierung des Lärms auch außerhalb der Wohnung tragen Lärmschutzwände auch zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung von bis zu 40 Prozent bei. Da gerade im Bereich der A 643 die Grenzwerte für Stickoxide überschritten sind, wäre dies auch eine wichtige Maßnahme zur Luftreinhaltung.
Nach dem jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Luftreinhalteplan sollte das Land aktiv seiner Verpflichtung nachkommen, alle Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung zu ergreifen: „Eine Kostenerhöhung von unter einem(!) Prozent bezogen auf die Gesamtbausumme sollten Land und Bund der verbesserte Umwelt- und Gesundheitsschutz wert sein. Uns ist der Gesundheitsschutz jedenfalls so wichtig, dass wir auch ohne rechtliche Verpflichtung unseren Teil beitragen wollen“, führt der Dezernent abschließend aus.
Symbolfoto