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Urteil

Verwaltungsgericht: Windpark auf dem Taunuskamm muss genehmigt werden

Von Daniel Becker

Der Windpark "Hohe Wurzel" auf dem Taunuskamm kann gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat der Klage von ESWE Taunuswind stattgegeben. Die Windkraftanlagen waren zunächst aus Wasser- und Naturschutzgründen abgelehnt worden. Eine Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.

25.07.2020 10:24
Urteil: Windpark auf dem Taunuskamm muss genehmigt werden

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nach mehrstündiger Beratung verpflichtet worden, den Antrag von ESWE Taunuswind GmbH zum Bau von zehn Windrädern zu genehmigen. Das Gericht lässt jedoch die Berufung zu. Ob das RP Darmstadt davon Gebrauch machen wird, steht zurzeit nicht fest.

Ablehnungsgründe nicht ausreichend

Die vorgetragenen Gründe zur Ablehnung der Genehmigung sah das Gericht als nicht ausreichend an. Neun der zehn Anlagen befinden sich in einem Wasserschutzgebiet. Das vorgelegte Sicherheitskonzept sah das Gericht als ausreichend an, um das Risiko einer Grundwasserverschmutzung zu minieren. Ein Null-Prozent-Risiko könne nicht gefordert werden.

Auch die Ablehnungsgründe wegen Arten- und Denkmalschutzes konnte das Verwaltungsgericht nicht überzeugen. 

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Symbolfoto

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