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Das Regierungspräsidium Darmstadt ist von der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nach mehrstündiger Beratung verpflichtet worden, den Antrag von ESWE Taunuswind GmbH zum Bau von zehn Windrädern zu genehmigen. Das Gericht lässt jedoch die Berufung zu. Ob das RP Darmstadt davon Gebrauch machen wird, steht zurzeit nicht fest.
Die vorgetragenen Gründe zur Ablehnung der Genehmigung sah das Gericht als nicht ausreichend an. Neun der zehn Anlagen befinden sich in einem Wasserschutzgebiet. Das vorgelegte Sicherheitskonzept sah das Gericht als ausreichend an, um das Risiko einer Grundwasserverschmutzung zu minieren. Ein Null-Prozent-Risiko könne nicht gefordert werden.
Auch die Ablehnungsgründe wegen Arten- und Denkmalschutzes konnte das Verwaltungsgericht nicht überzeugen.
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Symbolfoto