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Das Bündnis für eine kommunale HSK ist am Mittwoch mit der Anhörungsrüge gescheitert. Der Anwalt des Bündnisses, Gerhard Strauch, teilte am Donnerstag mit, dass der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel am Beschluss vom 28. März festhält und die Anhörungsrüge zurückweist.
Mit der Entscheidung vom 28. März wurde ein Bürgerbegehren abgelehnt, da die Teilprivatisierung der HSK bereits am 17. November 2011 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Von da an lief die 6-Wochen-Frist für ein Bürgerbegehren, so die Ansicht des VGH. In dieser Zeit hätte das Bündnis die erforderlichen Unterschriften sammeln müssen. Die Auffassung des Gerichts teilt das Bündnis nicht, da es zu dieser Sitzung keinen Positivbeschluss zur Privatisierung gibt.
"Das Gericht hat weiterhin aktenwidrig entschieden und etwa den Inhalt der Magistratspresseerklärung vom 24. Januar nicht zur Kenntnis nehmen wollen. In dieser Pressemitteilung ist die Magistratsvorlage zur Entscheidung über die grundsätzliche Privatisierung und den Entscheidungsvorschlag zugunsten der Rhön-Klinikum AG mit der Formulierung des Oberbürgermeisters eingeleitet worden, dass es der Stadt nicht leicht gefallen sei, einen Vorschlag "für das Modell einer Partnerschaft" vorzulegen, die wirtschaftliche Entwicklung der HSK habe aber "diese Partnerschaft notwendig gemacht." Es war dem Magistrat und allen Stadtverordneten klar gewesen, dass über das "ob" und "wie" einer Privatisierung einheitlich entschieden werden sollte und einheitlich am 9 Februar entschieden worden ist", stellte Anwalt Strauch fest.
Das Bündnis prüft, ob es gegenüber der Entscheidung des VGH Kassel verfassungsrechtliche Schritte, etwa die Anrufung des Hessischen Staatsgerichtshofs, einleitet.
Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller sowie Bürgermeister und Klinikdezernent Arno Goßmann informieren am Freitagnachmittag in einer Pressekonferenz über die Einbindung der Rhön-Klinikum AG für die Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken (HSK). Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gegen das Bürgerbegehren wurde das Angebot der Rhön-Klinikum AG von der Stadt Wiesbaden angenommen.
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