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Auswirkungen / Update

Viele Geschäfte sollen ab Mittwoch schließen - Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Tankstellen bleiben offen

Von Daniel Becker

Das Land Hessen hat zur Eindämmung des Coronavirus am Montag weitere Maßnahmen angekündigt. Ab Mittwoch sollen viele Geschäfte die überwiegend Freizeitaktivitäten anbieten, schließen. Auch Spielplätze sind dann geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Banken und weitere Dienstleistungen bleiben geöffnet.

16.03.2020 18:23
Weitere starke Einschränkungen gelten ab Mittwoch in Hessen wegen dem Corona-Virus

In der Hessischen Staatskanzlei Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose in der Sonderpressekonferenz am Montagabend weitere einschneidende Maßnahmen vorgestellt, die ab Mittwoch umgesetzt werden sollen. Hierbei setzt das Land Hessen die beschlossenen Leitlininen um.

„Die Verbreitung des Corona-Virus werden wir nur stoppen können, wenn wir uns selbst disziplinieren und soziale Kontakte stark reduzieren. Sicherlich fällt das dieser Tage, während der ersten Sonnenstrahlen des Jahres, sehr schwer. Wir müssen uns aber fortwährend ins Gedächtnis rufen, dass wir Menschen gefährden, wenn wir fahrlässig handeln“, sagten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Beschränkung der sozialen Kontakte

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer hatten am Montag folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart, damit die Ansteckungsketten unterbrochen werden: 

I. Geöffnet bleiben: Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze.

III. Zu verbieten sind

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

IV. Zu erlassen sind

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • In den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6:00 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18:00 Uhr zu schließen sind. In Lokalen müssen die Abstände zwischen den Tischen ausreichend groß sein.

Lage ändert sich stündlich

Der Hessische Ministerpräsident dankte für das Verständnis bei der Bevölkerung für die positiv aufgenommenen und umgesetzten Maßnahmen. "Die Lage ändert sich stündlich. Die Bevölkerung hält zusammen. Der erste Tag der eingeschränkten Betreuung für Kinder sei gut angelaufen", sagte Bouffier.

Verbot medizinisch nicht dringlicher Operationen

Bei einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus ist mit erheblichen Belastungen des Gesundheitssystems zu rechnen. Besonders kritisch ist derzeit die Versorgungssituation mit persönlicher Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinischen Verbrauchsgütern. In dieser Situation ist es nicht länger vertretbar, diese Materialien für Eingriffe zu verwenden, für die derzeit keine medizinische Dringlichkeit besteht. Daher werden diese elektiven Eingriffe ab Mittwoch untersagt. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil das notwendige Material fehlt. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass die entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden.

Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Krisen-Folgen

Um auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abfedern zu können, wird die Landesregierung vor allem kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme greifen. Dazu wird dem Landtag ein Nachtragshaushalt zugeleitet, mit dem Ziel einer raschen Finanzhilfe für die hessische Wirtschaft. Ob die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse genutzt wird, wird nun geprüft.

Kabinettausschuss zur Corona-Krise eingerichtet

Zur politischen Koordinierung der Corona-Krise wird ein Kabinettausschuss unter Leitung des Ministerpräsidenten eingerichtet. Der Krisenstab der Landesregierung arbeitet dem Kabinettausschuss zu. Die politischen Entscheidungsstränge werden damit verschlankt und verzahnt, um der Lage angemessen reagieren zu können.

Zentrale E-Mail-Adresse für Bürgerfragen

Bürgerinnen und Bürger können sich an die Hessische Landesregierung mit ihrem Anliegen per Mail unter buergertelefon(at)stk.hessen.de wenden.

„Die Maßnahmen, die wir heute auf den Weg gebracht haben, werden unmittelbar wirken. Aber sie werden sich bei den nachgewiesenen Infektionen aufgrund der Inkubationszeit statistisch frühestens in einer Woche niederschlagen. Die Aussagen des Robert-Koch-Instituts, wonach die Chancen gutstehen, dass sich die Verbreitung des Virus in nächster Zeit verlangsamen dürfte, stimmen uns aber optimistisch, dass wir die richtigen Antworten gefunden haben“, erklärten Ministerpräsident Bouffier und Gesundheitsminister Klose.

Hessen hat noch keine Katastrophenlage

Bouffier wieß noch mal hin, dass Hessen noch nicht den Katastrophenfall ausgerufen hat. Im Bundesland Bayern hat man sich am Montag dazu entschieden, da dort eine andere Lage mit den angrenzenden Risikogebieten ergeben hat.

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Foto: Gert Altmann / Pixabay

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